Frage an Daniel Bahr von Anke R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
wie aus den Medien zu entnehmen ist, planen Sie eine Veränderung der Organspenderegelung. Demnach meinen Sie, dass sich jeder Bürger dazu äußern soll, ob er einer Organspende zustimmt oder nicht, bzw. ob er sich später entscheiden will.
Ich habe mit dem "soll" ein großes Problem. Artikel 1, 2 und 4 des Grundgesetzes schützen die freie Selbstbestimmung des Menschen, sowohl körperlich, als auch mental - ein "soll sich zur Organspende Stellung äußern" widerspricht diesem Grundrecht und stellt eine Verletzung der indivuellen Selbstbestimmung dar.
Es steht weder Ihnen, noch sonst irgendeinem Menschen zu, darüber zu befinden, ob ein anderer Mensch sich gedanklich mit seinem Tod beschäftigt. Ob jemand das tut und wenn, wann und wie er das tut, ist eine absolut persönliche, indivuelle Sache des Einzelnen, in die sich niemand - auch Sie nicht - einzumischen hat.
Organspende ist sicher eine gute Sache und es ist auch lobenswert, wenn sich Menschen dazu entschließen können. Aber es gibt - zum Glück!! - kein Anrecht auf die Organe anderer. Die Körper der Menschen gehören allein den Menschen, sie sind kein Staatseigentum - niemand anderes hat darüber zu befinden. Ich hoffe, Sie gedenken mit Ihrem Ansinnen nicht, daran etwas zu ändern...
Jegliches "soll" ist bereits ein Zwang. Und Zwang steht diesem Staat in Bezug auf die körperliche und mentale Selbstbestimmung seiner Bürger nicht zu.
Ich zitiere hier einmal aus Ihrer "Über mich"-Seite von Ihrer Minister-Homepage:
>> Unabdingbar sind für mich allerdings gleichzeitig Toleranz gegenüber anderen Überzeugungen [...]Meine mich antreibende liberale Motivation war und ist die Freiheit des Bürgers und dessen Bewahrung vor staatlicher Bevormundung. <<
Wie erklären Sie hinsichtlich ihrer oben zitierten Selbstdarstellung ihr aktuelles Ansinnen, den Bürgern eine Erklärung (zu deutsch: eine Entscheidung) hinsichtlich ihrer Organspendebereitschaft abzuverlangen (zu deutsch: zu erzwingen)?
MFG
A. Rogal