Frage an Daniel Bahr von Sebastian S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister Bahr. Meine Frage bezieht sich auf die Abschaffung der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Gesundheitswesen durch die Änderung des § 69 SGB V im Zuge des AMNOG. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und FDP wurde vereinbart, die Anwendbarkeit des Kartellrechts nach GWB für das gesamte Gesundheitswesen wieder einzuführen. Sie waren zu dem Zeitpunkt Staatssekretär im BMG. Warum haben Sie den Interessenvertretern der Kassenverbände und deren Sozialpolitikern aller Fraktionen so widerstandslos nachgegeben? Die Neuregelung des § 69 SGB V mit Wirkung ab 01.01.2011 stellt nicht nur einen Bruch des Koalitionsvertrages, sondern insbesondere auch eine Täuschung Ihrer Wähler dar, da die Einführung der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Gesundheitswesen auch ein Bestandteil Ihres Wahlprogrammes zur letzten Bundestagswahl darstellt.Ich bin als Geschäftsführer eines mittelständischen Familieunternehmen im Gesundheitbereich unmittelbar von diesem Wortbruch betroffen. Ihre Wahlergebnisse zeigen, dass im Gegensatz zu der landläufig verbreiteten Meinung Wähler doch nicht so schnell vergessen. Nach den letzten Wahlniederlagen hat nun Ihr neuer Parteivorsitzender und Vorgänger Phillip Rössler versprochen, "zu liefern". Bedeutet das, dass die FDP nun die Einführung der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Gesundheitswesen in einem zweiten Anlauf mit Verweis auf den Koalitionsvertrag durchsetzen wird?