Frage an Daniel Bahr von Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bahr,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Amt!
Ich möchte mich bei Ihnen erkundigen über ihre persönliche Meinung bezüglich der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten in Deutschland, wie es die Jungen Liberalen schon seit Jahrzehnten fordern. In der Mutterpartei ist davon allerdings nichts zu verspüren, obgleich es sich bei der FDP um eine liberale Partei handelt, welche sich für die Wahrung der Rechte des Grundgesetzes einsetzt. Prof. Dr. Sebastian Scheerer Professor für Kriminologie an der Uni Hamburg zeigt in seinem Youtube Video http://www.youtube.com/watch?v=ZCupDW_1LG8 auf, weshalb das Cannabisverbot gegen Artikel 1,2 und 3 des GG verstößt. In einem Rechtsstaat existiert meiner Meinung nach gar keine Grundlage mündige erwachsene Bürger für eine Tat zu bestrafen, bei der sie maximal sich selbst und keine dritten schädigen.
Gerade in den südlichen Bundesländern wie z.B. in Bayern an deren Regierung auch die FDP beteiligt ist, gibt es immer noch Hausdurchsuchungen wegen Mengen unter 1 g Cannabis.
Setzt sich die FDP für eine gesetzliche Festlegung einer deutschlandweit einheitlichen straffreien Menge ein? Warum nicht?
Wie kann es in einem Rechtsstaat sein, dass ein Berliner, der mit bis zu 15g erwischt wird, nichts zu befürchten hat, weil das Verfahren grundsätzlich eingestellt wird, ein Bayer, der mit unter 1 g Cannabis erwischt wird, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit trotzdem angeklagt wird?
Im Gegensatz zur Schweiz gibt es bei uns keinen wisschenschaftlich fundierten Grenzwert der Fahruntauglichkeit. Somit werden Leute deren Konsum bereits Tage zurückliegt aufgrund wochenlang nachweisbarer nicht-psychoaktiv wirkender Abbauprodukte zur MPU verdonnert, Deckmantel Charakterschwäche - die gleiche "Strafe" die eine Person erhält, die mit 1,6 Prom. ein Fahrzeug führte.
Ich hoffe, dass sich die FDP zukünftig wieder verstärkt FÜR die Grundrechte ihrer Bürger einsetzt und zukünftig rationale statt ideologiebasierte Entscheidungen trifft.