Frage an Daniel Bahr von Christoph B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
in den Koalitionsverträgen vom Oktober 2009 und dem Eckpunkte-Papier vom 28.04.2010 sprachen sich FDP und die Unionsparteien für ein Verbot von Pick up-Stellen in Drogerie-/Supermärkten aus.
Dieses "Versprechen", gerne auch Vorhaben scheint endgültig ad acta gelegt worden sein. Die Begründung dafür ist ein Gutachten des Bundesjustizministeriums, welches noch niemand gesehen hat. Nach diesem Gutachten sei das Pick up-Stellen-Verbot verfassungswidrig.
Wäre es Ihnen möglich, mir in wenigen Sätzen zu erklären, warum ein solches Vorgehen verfassungswidrig sein soll? Der Sachverhalt erschließt sich mir einfach nicht. Als Industrieapotheker bin ich zwar nicht betroffen, aber es interessiert mich auch, warum eine "normale" Apotheke ein Rezeptsammelstelle anmelden und genehmigen lassen muß?
Wie sieht es denn eigentlich mit der Beratung und überhaupt der Arzneimittelsicherheit in dieser Sache aus. Im Kampf der WHO gegen Arzneimittelfälschungen wird zunehmend eine Vereinfachung und Offenlegung der "Medikamentenströme" gefordert. Auch hier verstehe ich nicht was die Einschaltung bzw. der Bestand einer zusätzlichen Stelle, zur Vereinfachung und Sicherung im Umgang mit sensiblen Produkten, beitragen soll.
Für eine kurze und aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Beck