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Frage von Karl S. •

Frage an Daniel Bahr von Karl S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

in Ihrem Antwortschreiben an H. Mahr v. 14.12.2010 teilten Sie mit, dass mit der verabschiedeten Gesundheitsreform automatisch ein Sozialausgleich durchgeführt wird, wenn der Zusatzbeitrag 2 % der beitragsfplichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt.

Mit Erstaunen stellte ich nun fest, dass lt. Bundesanzeiger 1/2011 v. 3.1.2011 von Ihrem Ministerium der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,0 € festgesetzt wurde. Das bedeutet für Versicherte, deren Krankenkassen ein Zusatzbeitrag erhebt, dass entgegen Ihrer Aussage in 2011 k e i n Sozialausgleich vorgenommen wird. In meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere Renterehefrauen, bei denen die Rente ca. 200 € beträgt. Bei einem Zusatzbeitrag von 8 € bedeutet dies eine Belastung von ca. 4%.

Viele der 10 Millionen Versicherte mit Zusatzbeiträgen sind alte Menchen, die bereits Jahrzehnte der gleichen Krankenkasse angehören. Ein von Ihnen vorgeschlagener Kranken kassenwechsel kann man für diesen Personenkreis größtenteis ausschließen, zumal künftig weitere Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden.

Herr Bahr, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Widerspruch Ihrer Aussagen bezüglich des Sozialausgleichs in Verbindung mit der Gesundheitsreform aufklären würden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Spies

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Spies,

Mit dem von der christlich-liberalen Koalition erstmalig eingeführten Sozialausgleich wird sichergestellt, dass niemand durch Zusatzbeiträge überlastet wird. Der Sozialausgleich wird aus Steuermitteln finanziert. Er greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt.

Der Sozialausgleich orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen, und nicht etwa am jeweils tatsächlich erhobenen Zusatzbeitrag der gewählten Kasse. Denn auch für diejenigen, die die Unterstützung der Gemeinschaft brauchen, muss es einen Anreiz geben, sich für eine wirtschaftliche Krankenkasse zu entscheiden. Würde man auch einen sehr teuren Zusatzbeitrag über den Sozialausgleich durch die Gemeinschaft bezahlen lassen, gäbe es diesen Anreiz nicht.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird ermittelt durch eine Gegenüberstellung der Gesamtausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen in einem Jahr mit den Zuweisungen, die die Kassen in diesem Jahr aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags basiert dabei auf einer Prognose dieser Ausgaben und Zuweisungen, die zum Jahresende für das jeweilige Folgejahr durch ein Expertengremium erfolgt. Werden die Gesamtausgaben der Kassen von den Zuweisungen gedeckt, ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag Null. Das ist im Jahr 2011 der Fall. Insofern waren meine Aussagen auch nicht falsch.

Mitglieder von Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, haben aber die Möglichkeit, die Belastung zu vermeiden, indem Sie zu einer Krankenkasse wechseln, die einen solchen nicht erhebt. Die Entscheidung steht jedem Mitglied grundsätzlich frei. In die Entscheidung sollte aber neben finanziellen Erwägungen auch einfließen, wie zufrieden Sie insgesamt mit Ihrer Krankenkasse sind, und ob diese beispielsweise besondere Leistungen anbietet, die im Gegenzug einen finanziellen Mehraufwand gerechtfertigt erscheinen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr