Portrait von Daniel Bahr
Daniel Bahr
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Daniel Bahr zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Daniel M. •

Frage an Daniel Bahr von Daniel M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

ich war Mitglied der DAK und chronisch erkrank. Gegenüber der Kasse habe ich einen Widerspruch wegen der Zuzahlung von acht Euro ohne Einkommensprüfung erhoben. Denn ich finde diese Form als sehr unsozial und kann den Betrag nicht zahlen.
Bei meiner Medikamentenzuzahlung habe ich die Grenze weit überschritten. Die DAK behält nun dieses Guthaben ein und verrechnet dieses mit den entstandenen Schulden durch die Nichtzahlung der acht Euro.
Darf die DAK die eine Schuld mit der Anderen in dieser Form aufrechnen und was ist Ihr Standpunkt zu dieser Angelegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Mahr

Portrait von Daniel Bahr
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mahr,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte um Verständnis, dass ich Entscheidungen von Krankenkassen nicht im Einzelfall rechtlich überprüfen kann. Auch das Bundesministerium für Gesundheit ist hierzu nicht befugt. Dies ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, im Fall der DAK des Bundesversicherungsamtes. Ich empfehle Ihnen, sich an dieses zu wenden, sollten Sie eine rechtsverbindliche Überprüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wünschen.

Allgemein kann ich Ihnen zu der angesprochenen Thematik Folgendes mitteilen:
Zusatzbeiträge sind wie andere Beiträge auch verpflichtend von den Mitgliedern der Krankenkasse zu bezahlen. Zur Vermeidung der Zahlungspflicht steht Ihnen die Möglichkeit offen, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die keine Zusatzbeiträge erhebt.

Die Koalition ist sich aber der Tatsache bewusst, dass die Zusatzbeiträge, wie sie von der Vorgängerregierung eingeführt worden sind, nicht sozial gerecht sind, weil sie ohne Sozialausgleich unterschiedslos von allen Mitgliedern zu zahlen sind, solange die Krankenkasse nicht mehr als acht Euro erhebt. Deswegen wurde mit der jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesundheitsreform ein Sozialausgleich eingeführt, der automatisch durchgeführt wird, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt. Damit wird sichergestellt, dass künftig niemand durch Zusatzbeiträge finanziell überfordert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr