Frage an Daniel Bahr von Uta S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Bahr,
in der Wirtschaft ist es selbstverständlich, daß Firmen ihre Eingangsrechnungen mindestens auf sachliche Richtigkeit prüfen und dann bezahlen.
Warum muß eine GKV für die Überprüfung einer Krankenhausrechnung an das Krankenhaus 300 € bezahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
U.Scharein
Sehr geehrte Frau Scharein,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2007 im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes mit der Einführung einer Aufwandspauschale für Abrechnungsprüfungen ohne Beanstandung einen Anreiz gesetzt, die Einzelfallprüfung der Abrechnung stationärer Behandlungsfälle zielorientierter einzusetzen. Da die eingeführte Aufwandspauschale in Höhe von 100 € nicht in dem erhofften Umfang zu einer Reduzierung der Prüfquote geführt hat, wurde die Aufwandspauschale später auf 300 € erhöht. Durch eine zielgerechtere Ausrichtung der Prüfung hat sich die Erfolgsquote der Krankenkassen bei den Prüfungen verbessert. Damit dient die Aufwandspauschale letztlich dem Ziel, die beschränkten Ressourcen im Gesundheitswesen möglichst zielgerichtet einzusetzen und überbordenden Bürokratieaufwand zu vermeiden. Die gesetzlichen Regelungen sind nicht primär auf den finanziellen Ausgleich von einzelnen Abrechnungsfehlern ausgerichtet, sondern zielen vielmehr auf eine Systemwirkung, um korrekte Krankenhausabrechnungen zu erreichen. Die Bundesregierung beobachtet die Wirkungen der Regelungen genau und wird ggf. prüfen, wie deren Zielrichtung zukünftig noch besser Rechnung getragen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr