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Frage von Frank S. •

Frage an Daniel Bahr von Frank S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

der schritt diamorphin als medikament zuzulassen war zusammen mit den modellprojekten ein schritt in die richtige richtung - leider aber nur ein schritt. wann ist damit zu rechnen dies programm flächendeckend - zb. über chipkarte bei den lokalen gesundheitsämtern einzuführen um die teilnehmer von der stadtgebundenen fußfessel zu befreien? reisefreiheit gehört zu unseren grundrechten!
b) wann ist mit einer änderung der überzogenen zugangsberechtigung zu rechnen?
c) sollte die staatengemeinschaft wirklich an einer lösung interessiert sein bleibt nur die flächendeckende einführung mit niederschwelligen einstiegsmöglichkeiten.die usa haben während der prohibition erlebt wer die profiteure der illegalisierung sind,oder ist ihnen wohl dabei das illegale organisationen jeglicher couleur an der - gescheiterten - praxis profitieren?
d) als ich in den 1970ern die freigabe von heroin und anderen drogen forderte + die substitionsbehandlung mit methadon, hielt man mich für einen spinner - mein argument das dies unweigerlich irgendwann so kommen würde wenn die kassen leer seien wurde müde belächelt, ließ sich damals doch prima geld mit den drogen scheffeln: über den verkauf +die therapien. letztere führten bei vielen zu hospitalismus + die law amd order politik zu immer mehr toten. trotzdem gab mir die geschichte leider teilweise recht.
e) gebietet die ethik und der gesunde menschenverstand seit 80jahren der repression - ich beziehe die 20jahre mit ein -das scheitern der drogenpolitik bis heute einzugestehen + einen neuen weg einzuschlagen -endlich!
f) die zahl der heroinabhängigen wird durch niederschwellige einstiegsmöglichkeiten nicht ansteigen -die dunkelziffer wird verifiziert das ist alles.
g) auch politiker sind menschen die an ihrem job hängen nur darf dies kein kriterium sein in diesem sachgebiet - mit einer undankbaren klientel - endlich tätig zu werden.

mit freundlichen grüßen,

f. s.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in Hinsicht auf Ihre Anfrage zur Thematik Diamorphin möchte ich zunächst betonen, dass wir grundsätzlich einer Meinung sind, wenn sie schreiben, dass auf diesem Gebiert ein Schritt "in die richtige Richtung" getan wurde. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung vom 15. Juli 2009 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese neue Therapieoption Schwerstopiatabhängiger verankert.

In der Folge hat sich das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit vielen anderen Partnern, insbesondere der Selbstverwaltung, dafür eingesetzt, dieses Gesetz mit "Leben" zu füllen. So hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für das Fertigarzneimittel Diaphin® 10.000 mg Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung am 15. Oktober 2009 eine arzneimittelrechtliche Zulassung erteilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3.2010 die Änderung seiner Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitution Opiatabhängiger" beschlossen, um eine diamorphingestützte Substitutionsbehandlung auf Kosten der GKV zu ermöglichen; der Bewertungsausschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (BWA) hat einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie eine Durchführungsempfehlung zur Finanzierung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger, jeweils mit Wirkung ab 1. Oktober 2010, gefasst. Schließlich hat die Bundesärztekammer (BÄK) in diesem Sinne ihre 2002 in Kraft getretenen Richtlinien zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger überarbeitet. Insoweit konnten in den vergangenen Monaten viele wichtige Voraussetzungen für die Überführung des bundesdeutschen Modellprojektes in die Regelversorgung geschaffen werden.

Die Umsetzung "vor Ort" obliegt - wie auch im Gesetz vorgesehen - den Ländern und Städten, insbesondere der Betrieb der von den Ländern zu genehmigenden diamorphinsubstituierenden Einrichtungen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die im Rahmen des vorausgegangenen mehrjährigen Modellprojektes gesammelt wurden, wurden auch die Eingangskriterien für diese zusätzliche Therapieoption Schwerstabhängiger festgelegt: Der Patient/-in muss mindestens 23 Jahre alt sein. Die Schwerstopiatabhängigkeit mit entsprechendem Erkrankungsbild muss seit mindestens 5 Jahren bestehen und ein Nachweis über 2 erfolglos beendete Vor-Behandlungen der Opiatabhängigkeit vorliegen. Dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, dass sich diese hochschwellige Behandlungsform für einen relativ kleinen Kreis Schwerstabhängiger eignet und auch nur für diese Patienten/-innen angezeigt ist, würde es zuwiderlaufen, wenn man ihrem Vorschlag "niederschwelliger Einstiegsmöglichkeiten" folgen würde. Insbesondere sind zunächst Behandlungsversuche mit oralen Substitutionsmitteln, wie z.B. Methadon, angezeigt und erst nach entsprechend erfolglosen Behandlungsversuchen bzw. Therapieabbrüchen eine diamorphingestützte Behandlung ärztlicherseits in Erwägung zu ziehen.

Beste Grüße

Daniel Bahr