Frage an Daniel Bahr von Jakob P. bezüglich Gesundheit
Haben Sie bei dieser Reform [Anm.d.Red.: Gesundheitsreform: Anhebung der Beitragssätze um 0,6 Prozentpunkte] auch daran gedacht, dass die Arbeitgeber bei der Betriebsrente auch wieder den Anteil von 7,3 % übernehmen? Oder soll hier der Rentner mit den wenigen Kröten dann die gesamte Erhöhung tragen? Wenn dieses sein soll,dann lassen Sie dieses veröffenlichen, damit wir dann eine Demo organisieren und die Regierung stürzen können.
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit den unlängst vorgelegten Eckpunkten der Bundesregierung zu einer Finanzreform für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem schaffen wir eine zukunftsfähige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dabei Leistungen einzuschränken und gleichen das aktuelle Defizit aus. Mit der Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge als einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge können auch Ausgabensteigerungen aufgrund des medizinischen Fortschritts finanziert werden, und die Krankenkassen erhalten die für eine wettbewerbliche Ausrichtung unerlässliche Beitragsautonomie. Ein einfach handhabbarer Sozialausgleich sorgt für Gerechtigkeit.
Die Regelungen zur Beitragstragung für Versorgungsbezüge (hierzu zählen auch Betriebsrenten) sind von den Reformplänen nicht berührt. Beiträge aus diesen Einnahmen sind seit einer Regelung der rot-grünen Bundesregierung vom Mitglied alleine zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr