Frage an Daniel Bahr von Peter S. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Bahr,
Sie haben ja das Projekt elekronische Gesundheitskarte mit einem Moratorium belegt, sich aber nun auf erste Anwendungen geeinigt. Ich habe die Frage, warum Sie genau gegen das eRezept sind? Die Landesdatenschützer plädieren doch dafür. Und technisch wäre die Umsetzung schon heute schnell realisierbar. Ähnlich verhält es sich mit der Patientenakte, deren Konzept zb vom Berliner Landesdatenschützer als Maßstab für alle Patientenakten gefordert wird. Es ist doch schon lange Tatsache, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts gegen die Einführung auch dieser Anwendungen spricht, oder?
Gruß
Peter Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Angesichts der Ergebnisse der Testvorhaben zur elektronischen Gesundheitskarte war es notwendig, den weiteren Ausbau der Infrastruktur konsequent darauf auszurichten, dass die Praxistauglichkeit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die Verbesserung der Qualität der Behandlung für die Patientinnen und Patienten sowie die Sicherheit im Vordergrund stehen. Deshalb gehen wir den Aufbau der Telematik-Infrastruktur schrittweise an. Die Realisierung weiterer medizinischer Anwendungen wird so lange mit einem unbefristeten Moratorium belegt, bis praxistaugliche, höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Lösungen vorgelegt werden. Dies gilt auch für Anwendungen wie das elektronische Rezept und Anwendungen der elektronischen Patientenakte.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr