Frage an Daniel Bahr von Christian S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
bitte teilen Sie mir mit, wann, entsprechend des FDP-Wahlversprechens bzw. der einschlägigen Vereinbarung im Koalitionsvertrag, mit der angekündigten Änderung von § 6 Abs.1 Nr.1 SGB V gerechnet werden kann. Welche legislativen Schritte zur Vorbereitung des notwendigen Änderungsgesetz sind wann vollzogen worden bzw. für wann projektiert? Besteht hinsichtlich des aufgeworfenen Problems Einigkeit unter den Koalitionären sowie innerhalb Ihrer Fraktion? Nicht zuletzt: Was tragen Sie persönlich zur Erfüllung dieses für mich nachmalig wahlentscheidende Versprechens bei?
Mit besten Wünschen für Ihre weitere hochverantwortliche Arbeit und
freundlicher Hochachtung
Christian Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
vielen Dank für Ihre Frage. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP ist festgelegt, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein wird. Beabsichtigt ist die erforderliche Gesetzesänderung für 2011. Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl von Festlegungen, die nun durch Gesetze umgesetzt werden müssen. Jedes einzelne dieser Vorhaben in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu verfolgen, würde den damit verbundenen legislativen Aufwand jedoch vervielfachen und wäre in hohem Maße unökonomisch. Deshalb werden - wie auch in der Vergangenheit üblich - die im Gesundheitswesen beabsichtigten Änderungen in einem großen Gesetzgebungsverfahren zusammenfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr