Frage an Daniel Bahr von Michael U. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
Prinzipiell ist an den beiden Gedanken - gleiche Prämie ->gleiche Leistung - und ein sozialer Ausgleich muss über die Steuern geregelt werden, nichts auszusetzen.
Ungerecht an der Kopfpauschale ist, meiner Meinung nach, folgendes:
Die privat Versicherten leisten keinen Beitrag zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen. D.h. sie zahlen keinen Beitrag für Finanzschwache und andere, die zwar nie in das System einbezahlt haben, aber trotzdem Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse beziehen.
Die zweite Ungerechtigkeit ist, meiner Meinung nach:
Der Sozialausgleich über Steuern ist nicht gerecht, weil hohe Einkommen aus Kapitaleinkünften, auf Grund der weit verbreiteten Steuerhinterziehung, bzw. auf Grund von Steuerabschreibungsmodellen, nicht in dem Maße zum Sozialausgleich beitragen, der erforderlich wäre. Die Last des Steuerausgleichs tragen dann wieder die gesetzlich Versicherten, die abhängig beschäftigt sind und brav ihre Steuern bezahlen.
Wie will die FDP die von mir genannten Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung der Kopfpauschale vermeiden?
Mit freundlichem Gruß
Michael Urschbach
Sehr geehrter Herr Urschbach,
der solidarische Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt derzeit nur zwischen deren Mitgliedern über ihre Beiträge, die noch dazu durch die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3750 Euro gedeckelt sind. Nimmt man hingegen - wie von uns beabsichtigt - den Solidarausgleich über das Steuer- und Transfersystem vor, werden Unternehmen und Bürger - gesetzlich und private Krankenversicherte - an der Finanzierung des Sozialausgleichs beteiligt. Dann werden auch alle Einkunftsarten in den Sozialausgleich einbezogen, wohingegen das bisherige System zu einseitig vor allem auf Einkünfte aus abhängiger Arbeit ausgerichtet ist. Dadurch werden Versicherte, die hohe Einkünfte aus anderen Quellen erzielen, ungerechtfertigt bevorteilt.
So werden nach unserem Modell für den Sozialausgleich alle Einkünfte wie Lohn-, Kapital- und Zinseinkünfte sowie Mieterträge berücksichtigt. Dabei ist auch die Progression bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum heutigen prozentualen Beitragssatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden bei der Einkommenssteuer höhere Einkünfte auch mit einem höheren Steuersatz zum Ausgleich herangezogen.
An dem heutigen Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung sind alle Steuerzahler (also auch privat Versicherte) beteiligt und die Summe von 14 Mrd. Euro soll versicherungsfremde Leistungen abdecken.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr