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Frage von Markus W. •

Frage an Daniel Bahr von Markus W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

vor einigen Wochen schrieben Sie auf Nachfrage zum Thema "Verkürzung der Wechselfrist in die PKV":

Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 wird "ein Wechsel in die private Krankenversicherung zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze möglich sein". Zur Umsetzung dieser Vereinbarung bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung, die im Jahr 2009 allein schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar war. Die zeitlichen Vorgaben hierfür stehen noch nicht im Detail fest. Geplant ist jedoch, die Änderung in einem Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2010 aufzugreifen. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Dazu habe ich folgende Nachfragen an Sie:
1. Wann und wie lange wird dieses Gesetzgebungsverfahren dauern? (Wenn es sich doch nur um die Rücknahme der Frist handelt)
2. Wird diese Gesetzgebung zusammen mit der (einer) großen Gesundheitsreform realisiert (was unnötig lange dauern wird, um dieses eine Ziel zu erreichen)?
3. Wird oder ist eine rückwirkende Wechselmöglichkeit gesetzlich realisierbar?

Eine zügige Umsetzung dieser (einfachen) Rücknahme der Frist bedeutet bei vielen Bürgern bereits deutlich mehr netto und Wahlfreiheit, daher darf ich Sie, die FDP und die Regierungskoalition ermutigen, dies mit Nachdruck umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen,
Markus Wagner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wagner,

wie ich Ihnen mit meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, ist beabsichtigt, die erforderliche Gesetzesänderung im Jahr 2010 vorzunehmen, damit Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält eine Vielzahl von Festlegungen, die nun durch Gesetze umgesetzt werden müssen. Jedes einzelne dieser Vorhaben in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu verfolgen, würde den damit verbundenen legislativen Aufwand jedoch vervielfachen und wäre in hohem Maße unökonomisch. Deshalb werden - wie auch in der Vergangenheit üblich - die im Gesundheitswesen beabsichtigten Änderungen in einem großen Gesetzgebungsverfahren zusammengefasst und im Zusammenhang in Bundestag und Bundesrat beraten.
Eine rückwirkende Änderung der bisherigen Dreijahresregel kann ich Ihnen schon wegen des damit verbundenen Rückabwicklungsaufwands nicht in Aussicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr