Frage an Daniel Bahr von Marco H. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Bahr,
Im Koalitionsvertrag (Seite 78) heißt es zum Thema der privaten Krankenversicherung: "Ein Wechsel in die PKV wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein."
Im Allgemeinen wurde damit gerechnet, dass die Koalition diese Änderung noch vor Ablauf des Jahres 2009 beschließt.
Wann steht dieser Punkt denn auf der Tagesordnung?
Beste Grüße,
Marco Hauschild
Sehr geehrter Herr Hauschild,
auf Grund einer Regelung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) von 2007 sieht das geltende Recht ab dem 2. Februar 2007 vor, dass abhängig Beschäftigte erst dann versicherungsfrei sind, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat und auch die im aktuellen Kalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 wird "ein Wechsel in die private Krankenversicherung zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze möglich sein". Zur Umsetzung dieser Vereinbarung bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung, die im Jahr 2009 allein schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar war. Die zeitlichen Vorgaben hierfür stehen noch nicht im Detail fest. Geplant ist jedoch, die Änderung in einem Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2010 aufzugreifen. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Frage der Versicherungsfreiheit von den Krankenkassen auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr