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Frage von Moritz S. •

Frage an Daniel Bahr von Moritz S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Herr Bahr,

ich studiere in Münster Kommunikationswissenschaft, seit dem WS 09/10 im Master. Den Bachelor habe ich im Juli beendet. Ich beziehe seit dem dritten Semester BaFög etwas unter dem Höchstsatz und warte nun auf meine erneute Bewilligung (seit September). Statt dem Bescheid gab es bisher nur Post, dass ich zwei gezahlte Förderungen vom August und September zurückzuzahlen habe, da die Übergangszeit nicht gefördert wird. Zudem kann ich meine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft wohl nicht mehr ausüben, da ich wegen meines "berufsqualifizierenden Abschluss" wissenschaftlicher Mitarbeiter werden muss. (= teurer, also besser wieder einen BA Studenten einstellen)

Nach etwas Recherche habe ich erfahren, dass es wohl Anträge zur Änderung des Gesetzes gibt, die Bundesregierung aber abgelehnt hat, mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand für die Rückforderung wäre zu groß, sofern der Antragsteller und BaFög-Bezieher am Ende doch nicht weiterstudiert/ausgebildet wird und daher nicht berechtigt ist.

Stattdessen wird für die Zwischenzeit auf HartzIV verwiesen. Ich habe bereits einen HartzIV Antrag ´live´ mitverfolgt und kann aus Erfahrung sagen, dass dies mitnichten weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Lediglich der Student, der sonst auch in den Semesterferien jobbt um das Studium zu finanzieren, hat hier einen zusätzlichen Aufwand, den wohl alle zukünftigen Master-Aspiranten und BaFög Bezieher leisten müssten.

Wie stehen Sie zu dieser Regelung und gibt es dazu Vorschläge/Anträge, dies zu ändern?

MFG,
Moritz Schefers

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schefers,

der Übergang zwischen zwei Studiengängen kann hinsichtlich des Bezugs von Bafög in der Tat problematisch sein. Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, den Kontakt zum Bafög-Amt der Universität zu suchen, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.
Der FDP ist bewusst, dass Probleme beim Bafög vorhanden sind. Wir sind deshalb dabei, das Bafög weiter zu entwickeln. Die Änderungen werden voraussichtlich bis August in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr