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Daniel Bahr
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Frage von Dagmar F. •

Frage an Daniel Bahr von Dagmar F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

wie wollen Sie und Ihr Vorgesetzter Herr Rösler gegen die Explosion der Gesundheitskosten angehen? Ein Gesetz zur Preisregulierung von Medikamenten hat die Pharmaindustrie vor Jahren der Bundesregierung abgekauft. Die Pharmaindustrie diktiert die Preise und die Regierung zahlt brav, so auch beim Schweinegrippenimpfstoff, der nur von GSK bezogen wird und nicht einmal ausreichend getestet ist und für Schwangere ungeeignet. Frau Schmidt hat sich offensichtlich über den Tisch ziehen lassen, sie hat ja selbst zugegeben, dass sie sich unter Druck gesetzt gefühlt hat. Die STIKO ist durchsetzt mit Leuten, die Geld von der Pharmaindustrie bekommen. Nur so kann ich mir erklären, dass immer mehr Impfungen, z.B. für harmlose Kinderkrankheiten wie Windpocken oder extrem seltene Meningokokkeninfektionen, die zudem nur für den Serotyp C angeboten werden, empfohlen werden. Dies kostet jährlich mehrere Millionen und der Nutzen ist äußerst fragwürdig. Woher kommt die zunehmende Anzahl der Autoimmunkrankheiten? Bei der Schweinegrippe wird über die Medien Panik verbreitet und prompt hat die Impfbereitschaft stark zugenommen. Werbung für Medikamente und Impfungen durch Pharmaindustrie sollte verboten werden und stattdessen eine unabhängige Information gefördert werden, wo auch über die Risiken aufgeklärt wird. Leider hat die Angstmache der Pharmaindustrie dazu geführt, dass sich z.B. gegen FSME Menschen impfen lassen, die überhaupt nicht in einem Risikogebiet wohnen.

Mit freundlichen Grüßen
D. Fuchs

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Fuchs,

Ihre Skepsis hinsichtlich der Arbeit der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut teile ich nicht.

Die STIKO empfiehlt keine Impfstoffe, sondern die Durchführung von Schutzimpfungen gegen impfpräventable Krankheiten bei bestimmten Indikationen. Die Empfehlungen sind unter anderem Grundlage für Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, in denen die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang von Schutzimpfungen als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt werden.

Vor diesem Hintergrund entscheiden letztlich der Patient und sein behandelnder Arzt über die individuelle Notwendigkeit einer Impfung, sicherlich auch unter Berücksichtigung der bekannten Nebenwirkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr