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Frage von Martin G. •

Frage an Daniel Bahr von Martin G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

In NRW wurde die HIV Prävention gestrichen, zudem gibt es Überfälle in SIegburg.  Dies zeigt offenbar, da dort § 18 Strafvollz. oftmals nicht eingehalten wird.

Dass Patienten nach Aussage einiger Leute offenbar nicht bei wichtigen Dingen aus der JVA verlegt werden (s. Link zu Anwalt), verstehe ich nicht und wieso sind eigentlich immer noch keine Änderung des SGB hinsichtlich Art. 2GG und dem sog. Nikolaus Urteil eingetreten?
Quelle.: http://www.ruhr-uni-bochum.de/ifs/forschung_projekte/Nikolaus-Beschluss%20und%20Sozialgerichtsbarkeit.pdf

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nach-Vergewaltigung-im-Knast-__f72479.html

Das in Verbindung stehende Urteil mit dem BverGE sagt aus, dass aufgrund § 27 SGB V auch Behandlung, die nach § 135 SGB V dem Bundesausschuss nicht ankerkannte Krankheiten trotzdem einer Erstattungspflicht unterliegen, wenn .:
"a. wenn ... lebensbedrohlichen Krankheit
handelt
b. eine andere ... gegeben ist
c. und eine auf Indizien gestützte nicht ganz fern liegende Aussicht
besteht, dass die Behandlung wenn nicht Heilung, dann doch zumindest
Linderung der Beschwerden des Patienten herbeiführt "

Wieso tut Gesetzgeber oder der Bundesausschuss hier nichts, wieso müssen immer erst Gerichte bemüht werden ?

Zwei Links.:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Behandlungskostenübernahmepflicht-der-Kassen-bei-Vorsorge-priv.-Exposition-HIV-PEP-u.-__f74145.html

Der Anwalt teilt dort mit, dass dies unsicher ist

Wieso werden Häftlinge offenbar nicht in Krankenhäusern, was HIV PEP angeht, versrogt ?
In Mehrfachzellen könne leichter Vergewaltigungen entstehen.
Ist es daher nicht eine Frage der Zeit, bis sich so ein Häftling mit HIV anstecken könnte ? , etwa durch Vergewaltigung ?
Und das ihm dann noch nicht mal standardmäßig eine HIV PEP gewährt wird ?
Folgendes Aussage.:

...ob eine Verlegung des Gefangenen an den Behandlungsort erfolgen kann und darf. …"

Mit HIV PEP könnten Kassen evtl. sogar sparen !
Wie sehen sie das ? .

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grasekamp,

vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass Ihre Frage nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. Sie fragen nach Sachverhalten, die in der Landespolitik in NRW entschieden werden. Die in der Landespolitik Zuständigen werden Ihre Frage sicherlich kompetenter und zielgenauer beantworten können.

Nach meiner Kenntnis ist die HIV-Prävention in Nordrhein-Westfalen, auch im Strafvollzug, nicht gestrichen worden. Hinsichtlich der Postexpositionsprophylaxe (PEP) kenne ich die Situation in den Gefängnissen nicht, dies liegt aber meines Wissens nach auch im Ermessen des Anstaltsarztes.

Für eine weitergehende Information darf ich Sie an die Kollegen aus dem Landtag in Nordrhein-Westfalen verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr