Frage an Daniel Bahr von Gerald H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Hr. Bahr,
seit der Gesundheitsreform von 2004 werden Fahrten etwa zu Ärzten nur mehr in wenigen, speziellen Ausnahmefällen von der Krankenkasse nach § 60 SGB V wenigstens teilweise übernommen. Die restlichen Fahrten müssen vollständig selbst gezahlt werden. Dies trifft auch für viele Fahrten zu zwingend medizinisch notwendigen Terminen zu.
Dadurch entstehen für chronisch kranke Versicherte im ländlichen Raum, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Taxis für regelmäßige Besuche in weit entfernten Facharztpraxen angewiesen sind, teilweise erhebliche Belastungen bis in den dreistelligen Euro-Bereich.
Dies trifft auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu. Das BMAS bestätigt auf Anfrage ausdrücklich, dass keine Leistungen dieser Sozialsysteme möglich sind, da dies eine ungerechtfertigt bessere Versorgung wäre, als sie andere gesetzlich Versicherte erhalten.
Meine Frage lautet daher:
Was sollen Personen machen, die aus ihrem Regelsatz nicht dauerhaft solche Belastungen tragen können?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Huber