Frage an Daniel Bahr von Reinhard W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bahr,
Ihr Parteivorstand will durch eine Reform des Steuerrechts und der Sozialsysteme den Steuerzahler entlastet. Es stellte sich hierzu die Frage, wie diese Entlastungen gegenfinanziert werden sollten. Ihr Parteivorstand lehnt bekanntlich eine stärkere Belastung der so genannten "Besserverdienenden" durch eine Reichensteuer vehement ab.
In einer Stellungnahme auf den Sender N24 nannte Ihr Parteikollege Herr Martin Lindner als ein Element der Refinanzierung die massive Kürzung der Hartz IV Regelsätze um bis zu 30 Prozent - von 359 Euro auf dann monatlich 250 Euro.
Als "besserverdienender" Steuerzahler habe ich mit einer derartigen Belastung der sozial benachteiligten Bürger Probleme und sehe hier den Leitgedanken einer "sozialen Marktgedanken" und der Solidargemeinschaft gefährdet.
Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag zur Kürzung?
Sehr geehrter Herr Wartenhorst,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ein einfaches, niedrigeres und gerechtes Steuersystem ist und bleibt das Ziel der FDP. Ein niedrigeres und einfacheres Steuersystem ist auch gerechter.
Nach unserer Auffassung belebt eine Absenkung der Steuersätze die Wirtschaft. Die Investitionen nehmen zu und damit auch die Arbeitsplätze. Dieser so genannte Selbstfinanzierungseffekt in Milliardenhöhe ist unbestritten und durch die Erfahrungen der Vergangenheit (zuletzt in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung) belegt.
Darüber hinaus trägt eine Steuerreform, so wie die FDP sie sich vorstellt, dazu bei, die Schwarzarbeit zurück zu drängen. Die Menschen werden in die reguläre Beschäftigung geholt. Auch hieraus ergeben sich Steuermehreinnahmen.
Die Äußerungen von Herrn Lindner, die Sie ansprechen, sind seine private Meinung. Das FDP-Wahlprogramm sieht ausdrücklich keine pauschalen Leistungskürzungen für Bezieher des Arbeitslosengeldes II vor. Die FDP sieht in ihrem Wahlprogramm hingegen vor, aus Steuern finanzierte Sozialleistungen in dem Bürgergeld zusammenzufassen. In diesem Bürgergeld werden dann das ALG II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und der Kinderzuschlag zusammengefasst. Diese Leistungen werden grundsätzlich pauschaliert gewährt und vom Finanzamt, also von einer einzigen Behörde, verwaltet und auch ausgezahlt. Voraussetzung für das Bürgergeld sind einerseits Bedürftigkeit und andererseits bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung. Das bedeutet ganz klar: Wer die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert, muss auch Leistungskürzungen hinnehmen. Eine Solidargemeinschaft ist nur funktionsfähig und tragfähig, wenn die Gemeinschaft für die Bedürftigen aufkommt. Wer aber eine Leistung für die Solidargemeinschaft erbringen kann, der muss auch seine Bereitschaft zeigen getreu dem Motto: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Schließlich sollen die Schwachen unterstützt werden, nicht die Findigen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr