Frage an Daniel Bahr von Mirko B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
Sie haben im November den §128 SGB V beschlossen, der am 01.April 2009 in Kraft trat. Dieser sollte die Korruption zwischen Hilfsmittelanbietern und Ärzten eindämmen. Bei der Anhörung am 06.05. im Gesundheitsausschuss wurde nun klar, dass massiv gegen den "Geist" dieses Paragrafen verstoßen wird. Teile der Krankenkassen (hier AOK-Schleswig-Holstein) schließen Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung für Hörhilfen, bei denen das Inkasso für die sogenannten zusätzlichen ärztlichen Leistungen beim Hilfsmittellieferant liegt. In den Verträgen werden z.B. dem Arzt vertraglich handwerkliche Leistungen übertragen, die dem Urteil des BHG aus 2000 über die Zulässigkeit der verkürzten Versorgung komplett widersprechen. Es geht soweit, dass die AOK Rheinland-Pfalz Verträge mit Anbietern der verkürzten Versorgung abschließt, ohne diese pflichtgemäß nach §126 SGB V vorher zu veröffentlichen. Ich kann als Gesundheitshandwerker (Hörgeräteakustiker) nichts dagegen unternehmen, da der Gesetzgeber die Ahndung der Verstöße den Krankenkassen übertragen hat. Sehen Sie nicht auch als Abgeordneter der FDP-Fraktion und als Gesundheitsexperte einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf? Sehen Sie als Abgeordneter den verkürzten Versorgungsweg für Hilfsmittel als sinnvoll an, obwohl bisher alle Stellungnahmen namhafter Verbände dagegen sprechen.
Ich freue mich auf eine öffentliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Mirko Brodbeck
Sehr geehrter Herr Brodbeck,
lassen Sie mich zu Beginn meiner Antwort klarstellen, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG), in dem die von Ihnen angesprochene Regelung seinerzeit festgelegt wurde, abgelehnt hat.
Bei der im Rahmen der 15. AMG-Novelle nunmehr beschlossenen Regelung hinsichtlich einer "Unzulässigen Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten" befürchte ich sehr, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden ist. Es wäre sinnvoll gewesen, dieses Thema in Ruhe anzugehen und nicht über einen in letzter Minute nachgeschobenen Änderungsantrag, der so auch nicht Gegenstand der Anhörung im Gesundheitsausschuss war, Fakten zu schaffen, die zu Schwierigkeiten gerade in den Bereichen führen können, die uns allen am Herzen liegen, nämlich einer optimierten Anschlussversorgung nach Krankenhausaufenthalten und einer funktionierenden integrierten Versorgung. Klar ist, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen: zu verhindern, dass Entscheidungen nicht mehr davon abhängen, was für den Patienten gut und sinnvoll ist, sondern vom Geldbeutel des Veranlassers. Das allerdings, was jetzt vorgelegt worden ist, geht darüber deutlich hinaus.
Auch die 15. AMG-Novelle hat die FDP-Bundestagsfraktion abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr