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Daniel Bahr
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Frage von Christian S. •

Frage an Daniel Bahr von Christian S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr

Mein Name ist Christian Schwarz, ich arbeite seit 1973 in der Pflege und leite z. Z. eine psychiatrische Klinik.
Es gibt derzeit kein Bewerbermangel für Pflegeberufe, aber es gibt leider ein Mangel an qualifizierten Bewerbern.
Bisher ist die Vorrausetzung zum Erlernen eines Pflegeberufes (Krankenpflege oder Altenpflege gleichermaßen) in Deutschland ein mittlerer Bildungsabschluss.
Deutschland ist damit Schlusslicht in der EU, da in fast allen EU - Mitgliedsstaaten die Ausbildung als Hochschulstudium oder zumindest parallel als Hochschulstudium und Ausbildung in Sekundarstufe II geregelt wird. Obwohl wir Schlusslicht in Europa sind, und die Koalition in Berlin eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe im Koalitionsvertrag festlegt (auch die damit verbundene Qualität), will sie nun, allen voran Ulla Schmidt, aus Arbeitsmarktpolitischen Gründen den Zugang zur Pflegeausbildung für Hauptschulabsolventen absenken und das in aller Heimlichkeit. Die Ausbildung der Pflege jedoch ist heutzutage eine hoch komplexe Angelegenheit. Schon heute, so berichten viele Schulen haben Pflegeschüler mit mittlerem Bildungsabschluss oft Schwierigkeiten die Anforderungen der theoretischen Ausbildung zu bewältigen sowie geeignete Bewerber mit dem aktuell verlangten Schulabschluss zu finden.
Sollte sich die Koalition in Berlin mit ihrem Vorhaben der Absenkung der Zugangsberechtigung durchsetzen bedeutet das, dass der Ausbildungsanspruch drastisch gesenkt werden muss womit automatisch die Qualität der Pflege gesenkt wird. Sie wird auch nicht auf dem heutigen Stand gehalten werden können.

Ich möchte Sie bitten, dem Änderungsantrag (BT-Drucksache 16 (14) 0527: Artikel 12a) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BT-Drucksache 16/12256) nicht zuzustimmen. Für eine baldige Antwort Ihrer Sichtweise sowie Stimmverhaltens bezüglich des Änderungsantrages wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MfG
Christian Schwarz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD werden mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag voraussichtlich beschließen, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege zu senken. Die FDP steht diesen Änderungen kritisch gegenüber. Der wachsende Personalbedarf im Pflegebereich erfordert unbestritten eine Reform der Rahmenbedingungen in der Pflege. Der vorliegende Gesetzentwurf ist allerdings ein Schnellschuss, denn es gibt keine sachliche Begründung, den Pflegeberuf, dessen Anforderungen in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, für gering qualifizierte Absolventen zu öffnen. Im Gegenteil: Viele Pflegeschüler scheitern schon heute an den komplexen und anspruchsvollen Lerninhalten bzw. den Anforderungen der Praxis. Diese Zahl ist umso größer, je geringer der Schulabschluss der Absolventen ist. Eine bloße Ausweitung des Bewerberpools lässt lediglich eine höhere Abbruchquote, verbunden mit negativen Auswirkungen für die Schülerinnen und Schüler, erwarten.

Die FDP tritt dafür ein, dass jeder, der geeignet ist, einen Pflegeberuf zu erlernen, dies auch können soll. Wir befürworten deshalb die bisherige Zugangsregelung, die den Hauptschulabschluss mit einer einjährigen Krankenpflegehelfer- bzw Altenpflegehelferausbildung verbindet und den Jugendlichen einen Einblick in die komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe der Pflege gewährt. Die Absicht von CDU/CSU und SPD, im Gegenzug auf die einjährige Helferausbildung zu verzichten, unterstützen wir nicht. Wir werden dieser gesetzlichen Änderung im Bundestag nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr