Setzen Sie sich für den Ausbau der Bestandsstrecke beim Brenner Nordzulauf ein?
Grundsätzlich ist der Bau einer Neubaustrecke nur gerechtfertigt, wenn der Bedarf tatsächlich nachgewiesen ist.
Unabhängig davon muss die Bestandsstrecke nach Neubaustandard saniert und an den bestehenden Trassen der überobligatorische Lärmschutz endlich umgesetzt werden.
Für den Fall eines Streckenneubaus muss dieser möglichst schonend umgesetzt werden.
In nicht leichten Dialogen mit der Bahn ist es gelungen, großteils eine Untertunnelung zu erreichen. Jedoch ist der Dialog weiter zäh und es gibt noch viele kritische Punkte, welche von den Kommunen in Kernforderungen dargestellt werden. Zudem muss die Darstellung der Ausgleichsflächen in anderen Regionen oberste Priorität haben. Für die Baustelleneinrichtungen müssen alternative Flächen, wie offengelassen Kiesgruben oder staatliche Flächen genutzt werden, um landwirtschaftliche Nutzflächen zu schützen.