Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit einer Impflicht anbetrachts das renommierte Wissenschaftler Abstand nehmen?(2022). Steht dies im Zusammenhang einer staatl. Abnahmepflicht des Impfstoffes?
Sehr geehrte Frau Schmidt,
im 3.Jahr der Pandemie, Omikron, ein Virus mit hoher Infektionslast, aber keine steigende Hospitalisierungen. Wissenschaftler sprechen das die Pandemie in eine Endemie übergeht. Schauen wir hoffnungsvoll auf unsere Nachbarländer, mit ähnlicher Impfqoute, die sich dieser Einschätzung anschließen. Sie machen sich stark für eine Impflicht, mit einer Bußgeld Androhung , was einem Impfzwang entspricht. Ein Impfstoff, ein mRNA vacine, mit bedingter Zulassung , ohne langjährige toxikologische Studien zeigt nun nach 2. Jahren das die Impfung vor schweren Krankheitsverläufen schützt, aber nicht vor eigener Erkrankung und bim Übertragung der Infektion. Nun wird schon über die 4. Impfung beraten! Unter diesen Bedingungen ist m dies für mich ethisch rechtlich absolut nicht vertretbar! Eine Befriedigung innerhalb der Bevölkerung wird so nicht erreicht!
Vertrauen wurde zerbrochen durch Aussagen vor der Wahl von ihrer Partei ES WIRD KEINE IMPFLICHT GEBEN!
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur allgemeinem Impfnachweispflicht ab 18 Jahren.
Wir befinden uns seit zwei Jahren in der Pandemie und haben nun die Möglichkeit, von der pandemischen in die endemische Lage überzuwechseln. Dafür müssen aber genügend Menschen grundimmunisiert sein. Unser Ziel ist unter anderem, dass wir mit dem Corona-Virus so umgehen können wie mit der saisonalen Grippe. Auch hier haben die meisten Bürgerinnen und Bürger eine Grundimmunität erreicht und können sich zu Beginn der „kalten“ Jahreszeit entscheiden, ob sie sich zusätzlich mit einer Grippeschutzimpfung schützen wollen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft benötigt man für diese Grundimmunität gegen das Corona-Virus drei Antigen-Kontakte notwendig, sprich drei Impfungen mit der Corona-Schutzimpfung oder zwei Impfungen und einer Genesung nach einer Corona-Infektion.
Derzeit haben wir aber noch erhebliche Impflücken, besonders bei den vulnerablen Gruppen, zu denen auch die Menschen über 60 Jahren zählen. Diese Lücken wollen wir mit der allgemeinen Impfnachweispflicht schließen und so besser gewappnet in den Herbst gehen.
Der Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist durchaus legitim, doch kann ein Vergleich nur dann erfolgen, wenn wir ihn in den richtigen Kontext setzen. Unsere Nachbarländer haben ihre Gesundheitssysteme zum Teil deutlich anders organisiert und die Impfquoten sind deutlich höher als in Deutschland.
Die Omikron-Variante ist, wie Sie richtig bemerken, deutlich infektiöser als die vorhergehenden Virusvarianten. Auch wenn die Hospitalisierungsraten nur moderat durch die Omikron-Variante Änderungen unterworfen waren, so sehen wir einen deutlich höheren Krankenstand in der Gesamtbevölkerung. Davon sind aber auch das medizinische und pflegerische Personal sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen betroffen. Aus diesen und den oben genannten Gründen ist eine Impfnachweispflicht probates Mittel zur Erreichung der Ziele des Infektionsschutzes.
Der Deutsche Bundestag hat sich jedoch im April 2022 dazu entschlossen, keine Impfnachweispflicht einzuführen. Auch wenn mit der Einführung einer Impfnachweispflicht ein Bußgeld verbunden gewesen wäre, so ist die Darstellung, es hätte sich um einen Impfzwang gehandelt, nicht korrekt. Der Gesetzentwurf sah an keiner Stelle einen solchen Zwang vor. Niemand wäre zu Ihnen nach Hause gekommen und hätte Sie gegen Ihren Willen geimpft – genau das wäre aber ein Impfzwang gewesen.
Die Impfnachweispflicht ist nicht motiviert durch Abnahmepflichten oder eventuelle Überkapazitäten. Überschüssige Impfdosen werden in bilateralen Hilfeleistungen an ärmere Länder weitergereicht, damit deren Impfkampagnen auf ausreichend Impfstoff zugreifen können oder die Impfdosen werden an multilateralen Initiativen wie COVAX gespendet.
Bis es im Herbst und Winter zu einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen kommen wird, hoffe ich weiterhin, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger für eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung entscheiden und sich so gegen einen schweren oder tödlichen Verlauf sowie mögliche Langzeitfolgen nach einer Infektion schützen.
Wenn Sie Fragen haben sollten oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit auch direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB