Warum machen sie so wenig für den Tierschutz? Warum sind Langstreckentransporter erlaubt bei brütender Hitze . Warum Kastrationen ohne Narkose ? Warum fördert man die Agramassenindustrie ?
Sehr geehrte Frau Z.
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen zum Tierschutz. Seit Ende Mai 2024 war ein Entwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes im Kabinett ausgearbeitet worden und liegt nun seit Anfang Juli dem Bundesrat zur Stellungnahme vor.
Die Regierungskoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine umfangreiche Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt, damit wir dem im Grundgesetz verankerten Ziel des Tierschutzes auch weiterhin gerecht werden können. Insbesondere die neueren und neuesten Erkenntnisse zur Tierschutzforschung sollen in die neuen Bestimmungen einfließen. Die Änderungen umfassen mit dem Online-Handel, der Heim- und der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen Menschen mit ihnen Umgang haben.
Insbesondere der illegale Handel mit Tieren auf Online-Plattformen (hier insbesondere Welpen) sowie die Videoüberwachung in Schlachthöfen, um besser kontrollieren zu können, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zudem wurden Maßnahmen formuliert, um nicht-kurative Eingriffe deutlich zu reduzieren (etwa das von Ihnen angesprochene Kürzen des Schwanzes bei Ferkeln und Lämmern). Zu den weiteren Maßnahmen zählen gesetzliche Bestimmungen zum Verbot von Qualzuchten und eine effektivere Durchsetzung der Straf- und Bußgeldvorschriften, gerade bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir Tiere vor Leid, Schmerz und Schäden bewahren. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Eingriffe gar nicht mehr (hier das Schwänzekürzen) oder nur mit Betäubung und auch nur in Einzelfällen unter sehr strengen Bedingungen durchgeführt werden dürfen. Die oben angesprochene Videoüberwachung in Schlachtbetrieben soll systemische Mängel in den Betrieben aufdecken, bzw. vermeiden. Tiere wie Tintenfische oder Hummer dürfen nicht mehr lebend an den Endverbraucher weitergereicht werden und das Werben mit Tieren, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird verboten.
Mit dem neuen Gesetz wird die Anbindehaltung grundsätzlich verboten. Dabei ist es egal, ob es sich um Esel, Ziegen, Rinder oder andere Arten handelt. Den Landwirten werden Übergangsfristen gewährt, damit sie ihre landwirtschaftlichen Betriebe auf moderne Haltungsformen umbauen können.
Wer überdies Tiere quält oder tötet, muss zukünftig mit einem höheren Strafmaß rechnen. Je nach Vergehen können drei bis fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Auch der Versuch der Tierquälerei bzw. des Tötens kann nun geahndet werden und der Bußgeldrahmen verdoppelt sich von derzeit 25.000 Euro auf 50.000 Euro.
Weitere Details und Inhalte zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren sowie allgemein zu Tierschutz-Themen finden Sie auch unter https://www.bmel.de/tierschutz. Ich gehe davon aus, dass die Tierschutz-Novelle noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB