Frage an Dagmar Schmidt von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie richtig beschrieben haben, führt die prozentuale Rentenerhöhung dazu, dass eine Rente von 1.500€ stärker steigt als eine Rente von 600€. Eine Untergrenze oder etwas Vergleichbares gibt es nicht. Die Grundlage hierfür ist das sogenannte Äquivalenzprinzip, was bedeutet, dass die Höhe der Rente davon abhängig ist, wie viel im Laufe des Erwerbslebens eingezahlt wurde. Ich halte dies für gerecht, denn ich bin der Meinung, dass sich die im Erwerbsleben erbrachten Leistungen später auch in der Rente wiederfinden müssen.
Ich bin jedoch auch der Meinung, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben, später nicht aufgrund von z.B. zu niedrigen Löhnen oder Teilzeitarbeit während ihres Erwerbsleben in der Grundsicherung landen dürfen. Daher bin ich froh darüber, dass wir im nächsten Jahr die Grundrente einführen. Wer 35 Jahre lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, bekommt dann eine Rente, die mindestens 10 Prozent über der Grundsicherung liegt.
Zur Frage der sozialen Gerechtigkeit möchte ich folgendes sagen: Für die einen ist es gerecht, dass alle die gleichen niedrigen Steuern zahlen und es keine Leistungen vom Staat gibt. Das heißt auch, dass diejenigen, die Unterstützung benötigen, keine Hilfestellung vom Staat erhalten und alle privat vorsorgen müssen. Für die anderen – wie mich und meine Partei – ist es gerecht, wenn alle nach ihrer Leistungsfähigkeit Steuern zahlen. Besserverdienende wie z.B. Bundestagsabgeordnete können meines Erachtens einen höheren Beitrag zum Allgemeinwohl leisten. Wenn dadurch Leistungen des Staates oder der Kommunen wie z.B. Freizeit- oder Bildungsangebote wie Schwimmbäder oder KiTas für alle kostengünstiger bzw. kostenlos sind, können dann alle unabhängig vom eigenen Einkommen am öffentlichen Leben teilhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB