Frage an Dagmar Neukirch von Robert F. bezüglich Finanzen
Wie stehen Sie zu der Änderung der Förderbedingungen der KfW beim sogenannten "Baukindergeld", wonach Immobilienverkäufe innerhalb von Familien seit Mai 2019 nicht mehr förderfähig sind.
Sehr geehrter Herr R. F.,
persönlich finde ich die Änderung der Förderbedingungen gerade für unsere ländlicher Räume nicht gut. Denn wir sollten alles dafür tun, vor Ort die Infrastruktur zu erhalten und Wegzug zu verhindern.
Aber die Unterstützung der Wohneigentumsförderung mittels Baukindergeld ist eine Förderung des Bundes und wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Insoweit hat der Freistaat Sachsen keinen Einfluss auf die Vergabekonditionen. Es stimmt, dass beim Erwerb oder der Eigentumsübertrag zwischen Verwandten in gerader Linie keine Förderung mehr möglich ist. Das hat - laut Auskunft aus Berlin - vor allem damit zu tun, dass das Baukindergeld hauptsächlich zum Erwerb von Bestandsimmobilien genutzt wurde, aber nur wenig Neubauvorhaben angestoßen wurden. Der Verkauf innerhalb einer Familie erfolgt meist auch mit gewissen Erleichterungen. Es existieren - so ebenfalls der Hinweis aus Berlin - Förderprogramme zur Wohneigentumsbildung des Bundes (KfW) und des Freistaates (z.B. RL Familienwohnen) - davon sollen vor alle junge Familien beim Kauf und der Sanierung von Bestandsgebäuden gezielt profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Neukirch