Frage an Dagmar Freitag von Bernd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Freitag,
Ihre Antwort zum Thema Atheismus :
("Sehr geehrter Herr Giering, vielen Dank für Ihren Eintrag, in dem Sie beklagen, dass atheistische Meinungsäußerung auf Fahrzeugen des ÖPNV verweigert wird. Die Gestaltung der Fahrzeuge und die Vergabe der Werbeflächen liegen einzig in der Zuständigkeit der Betriebe selbst.")
empfinde ich als reichlich lapidar!
Sind Sie sich denn ganz sicher, dass das Verhalten der "christlichen" Verkehrsbetriebe mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Einklang zu bringen ist und dass es keinerlei Anlass gibt, ihre Weigerung zu kritisieren?
Würden Sie auch mit der "einzigen Zuständigkeit" der Verkehrsbetriebe argumentieren und diese klaglos akzeptieren, wenn jene auf allen Fahrzeugen bekunden würden "Nur die CDU kann uns retten!" und sich gleichzeitig weigern würden, den Slogan "Mehr Demokratie wagen!" zu publizieren?
Da fällt mir noch Artikel 5 unseres Grundgestzes ein: "Eine Zensur findet nicht statt."! Isses denn wahr?
Mit freundlichen Grüßen an unser Grundgesetz
Bernd Giering