Frage an Dagmar Freitag von Torsten K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Freitag,
als Steuerzahler habe ich mal einen Vorschlag. Wie wäre es wenn man Steuerverschwendung ( s. Bericht Bund der Steuerzahler ) genau so verfolgen würde wie Steuerhinterziehung. Schließlich ist es aus meinen Augen nichts anderes.
Auf ihre Antwort freue ich mich und verbleibe mit freundlichem Gruß
T. Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
auch mich verärgern in Einzelfällen unwirtschaftliche Ausgaben der öffentlichen Hand. Da kann ich Ihnen sicherlich Recht geben.
Allerdings muss der Bund die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit beachten: hierzu ist er nämlich nach dem Haushaltsrecht verpflichtet (§ 7 BHO).
Zur Beachtung dieser Grundsätze gehört die Prüfung, ob eine Aufgabe durchgeführt werden muss und in welcher Form der öffentliche Bereich die Aufgabe am besten wahrnehmen kann. Die Einhaltung dieser und weiterer gesetzlich festgelegter Verpflichtungen in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes obliegt dem Bundesrechnungshof. Durch seine Kontrollen konnte die Arbeit von Bundesministerien und --behörden in den vergangenen Jahren stetig verbessert werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die jährlichen Berichte des Bundesrechnungshofes, die als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden (so zuletzt die Drucksache 16/7100 vom 21. November 2007) und über http://www.bundestag.de einsehbar sind.
Die in Teil I und II zusammengefassten Bemerkungen des Berichts werden im Einzelnen im Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages beraten.
Verstöße gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen können darüber hinaus im Einzelfall auch straf-, disziplinar- und haftungsrechtliche Folgen haben.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Steuerverschwendung":
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/076/1607671.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag