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Frage von Erhard J. •

Frage an Dagmar Freitag von Erhard J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Freitag,

befürworten Sie, daß die Förderung der Verbriefungen zurückgenommen wird?

Befürworten Sie, daß die Steuerfreiheit der Gewinne beim Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen (= Steuerbefreiung für Heuschrecken) wieder abgeschafft wird?

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jaster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jaster,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Selbstbehalt bei Verbriefungen:

Der Pfandbrief ist seit 200 Jahren ein sicheres Papier. Ohne Pfandbriefe hätten viele Anleger -- einschließlich Kommunen -- zahlreiche Finanzierungen nicht realisieren können. Daher ist der Pfandbrief in seinem Grundsatz durchaus als volkswirtschaftlich sinnvolles Instrument einzustufen.
Die aktuelle Finanzkrise hat uns jedoch gezeigt, dass die Trennung von Kreditvergabeentscheidung und Risikoverantwortung neu überdacht werden muss. Derzeit wird in der SPD-Bundestagsfraktion wie auch im SPD-Parteivorstand darüber diskutiert, ob Kreditrisiken, die Finanzinstitute eingehen, zukünftig nicht mehr zu 100 Prozent verbrieft und weitergeleitet werden können sollen. Zur Debatte steht ein Selbstbehalt von 20 Prozent.

Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften:

Die Abschaffung der Steuerfreiheit folgt aus der in Deutschland geltenden Ausgestaltung des Körperschaftssteuersystems. Mit der Körperschaftssteuerreform 2000 erfolgte der Übergang vom Abrechungsverfahren zu einem klassischen Körperschaftssteuersystem. Daher wird die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entrichtete Körperschaftssteuer bei der Ausschüttung nicht mehr auf die Einkommenssteuerschuld des Anteilseigners angerechnet. Bei der Steuerbefreiung handelt es sich also nicht um eine Vergünstigung. Vielmehr wird dadurch eine Benachteiligung von Gewinnausschüttungen innerhalb eines Konzerns vermieden. Ohne Steuerbefreiung würden die Gewinnanteile zwei- oder mehrfach der Körperschaftssteuer unterliegen.

Eine Wiederabschaffung der Steuerbefreiung widerspricht also der Logik des derzeit geltenden klassischen Körperschaftssteuersystems.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag