Portrait von Dagmar Freitag
Dagmar Freitag
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dagmar Freitag zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin K. •

Frage an Dagmar Freitag von Martin K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Freitag,

am 2.4.2008 hatte ich Sie hier in "abgeordnetenwatch" nach dem Stand von Pensionszahlungen an die Mitglieder der letzten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière gefragt.

In Ihrer Antwort vom 3.4.2008 haben Sie von einem bereits vorliegenden Entwurf gesprochen und bemerkt, daß bei dem Punkt "Einbeziehung der Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR in das System der Ministerversorgung" eine differenzierte Diskussion erfolgen sollte.

Inzwischen ist das Ding ja gegessen und die entsprechenden Gesetze wurden verabschiedet. Es bleibt festzuhalten, daß auch in diesem Fall Politiker wieder mal ein Vorteilsgesetz für Politiker gemacht haben. Um es noch einmal festzuhalten:

De Mazière und seine ehemaligen Minister erhalten für ihre gut halbjährige Tätigkeit eine zusätzliche monatliche Pension in Höhe von mindestens Euro 650,00. Dabei ist zu bemerken, daß diese Politiker für Ihre Tätigkeit schon eine gute Bezahlung für ihre Dienstzeit erhalten haben und anschließend ein stattliches Übergangsgeld kassierten.

Meine Fragen an Sie:

1.) Glauben Sie, daß eine solche Vorgehensweise die Politikerverdrossenheit in diesem Lande beseitigt ?

2.) Zahlen die Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen DDR das einkassierte Übergangsgeld jetzt zurück ?

3.) Wird die oben erwähnte Zusatzpension nachgezahlt, und wenn ja, ab wann ?

4.) Wieviele Jahre muß ein Arbeiter/Angestellter Beiträge (Durchschnitt) in die gesetztliche Rentenversicherung einzahlen um eine monatliche Rente von Euro 650,00 zu bekommen ?

Mit freundlichem Gruß

Martin Kahler

Portrait von Dagmar Freitag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kahler,

Sie beziehen sich erneut auf den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes, der am 26. Juni 2008 in zweiter und dritter Lesung beraten wurde.

Das Gesetz sieht u. a. vor, den Mitgliedern der letzten und einzigen durch demokratische Wahlen legitimierten Regierung der ehemaligen DDR einen Ruhegehaltsanspruch nicht zu verwehren. Mitgliedern des Deutschen Bundestages dagegen, die vorher der ersten demokratisch gewählten ehemaligen Volkskammer angehörten, wird diese Mitgliedszeit angerechnet. Hier fand eine Angleichung statt.

Gleichzeitig haben wir umgesetzt, dass in diesem Gesetz der Ruhegehaltssatz von 7 % auf 5 % der Bezüge gekürzt wird. Die Ministerbezüge sind damit mehrfach von der allgemeinen Einkommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten abgekoppelt worden.

Die Ruhegehälter werden nicht nachgezahlt. Die Zahlungen erfolgen erst ab Inkrafttreten des Gesetzes, also am Tag nach der Verkündung und ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Die Bezüge werden nach den neuen Anrechnungsregelungen verrechnet: So kann es bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu einem vollständigen Ruhen der Ruhegehaltsansprüche kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag