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Frage von Ulrich P. •

Frage an Dagmar Freitag von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Freitag,

eben lese ich Ihre Antwort an Herrn Carstens. An einem Punkt kam ich ins rätseln.
Sie schreiben, die Anhebung des Kinderfreibetrages kommt Bezieher von kleinen Einkommen zugute. Meines Wissens ist doch diese Aussage total falsch. Daher meine Fragen:
Behauptung: Kleine Einkommen erhalten nur das Kindergeld. ist dies richtig?
Ist es auch richtig, dass alle andere Kinderfreibeträge nur Bezieher von höheren Einkommen in Anspruch nehmen können?
Ist es richtig, dass Bezieher von höheren Einkommen mehr gefördert werden als Bezieher von niedrigen Einkommen?
Halten Sie es für richtig, dass Gutverdienende Geld nachgeworfen wird und Geringverdiener, welche diese Unterstützung nötig haben, mit dem Kindergeld abgespeist werden?
Seit wieviel Jahren wurde das Kindergeld nicht mehr erhöht?
Wie hoch muss das zu versteuernde Einkommen sein,damit man mit dem Steuerfreibetrag besser steht als mit dem Kindergeld?

Ich bedanke mich für Ihre vollständige Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Parth,

Sie dürfen Kinderfreibetrag nicht mit Kinderzuschlag verwechseln.

Ich habe vom Kinderzuschlag gesprochen: dieser ist 2005 als gezielte Förderung von Familien mit geringem Einkommen eingeführt worden. Er richtet sich an erwerbstätige Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt 140 € pro Monat und Kind. Ab 2009 werden durch die geänderten Regelungen 106.000 Familien mit 250.000 Kindern anstatt bislang 36.000 Familien mit 100.000 Kindern erreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag