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Frage von Rüdiger F. •

Frage an Dagmar Freitag von Rüdiger F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Freitag

Ich habe im Dezember mein Studium an der TU-Dortmund (Dipl.Ing.-Raumplanung) abgeschlossen und befinde mich derzeit auf Arbeitssuche. Daher nehme ich Arbeitslosenhilfe (Hartz IV, wie es so schön heißt) in Anspruch.
Ich persönlich finde die Leistungen und auch die Bearbeitung bei der ARGE soweit in Ordnung, aber ein Punkt ärgert mich maßlos: Ich wollte gerne an der Fernuni in Hagen ein Zweitstudium aufnehmen. Durch die Eigenschaften als Fernstudium und die Möglichkeit zum Teilzeit studieren sowie dem verhältnismäßig preisgünstigen Studieren (Ermäßigungen sowie keinen erhobenen Studi-Gebühren) stünde einer ortsungebundenen Arbeistaufnahme nichts im Wege und ich könnte die Kosten fürs Studium sogar selbst tragen. Ein Studium (in diesem Fall BWL) würde die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. So weit so gut. Aber: durch die Immatrikulation würde mein Anspruch auf ALG II sofort beendet, weil Studenten (die Fernuni-Hagen ist eine reguläre staatliche Hochschule) keinen Anspruch auf ALG II haben.
Das bedeutet, dass ich willens und fähig wäre, meine Chancen zu verbessern, OHNE, dass es dem Staat oder sonstwen schaden würde (ich könnte ja sofort anfangen zu arbeiten). Nur der Staat verhindert dieses aus sich mir nicht ersichtlichen Gründen. Gleichwohl werden teure Kurse (z.B. Computerkurse etc.) gefördert, um die Eingliederung möglich zu machen. Können Sie mir verraten, warum?

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Funk

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Funk,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Informationen, die Sie offenbar erhalten haben, sind nicht korrekt: Sie dürfen als ALG-II-Bezieher ein Fernstudium aufnehmen.

Gern können Sie sich in dieser Sache auch direkt an uns wenden: 030-22772076.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag