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Frage von Joachim G. •

Frage an Dagmar Freitag von Joachim G. bezüglich Energie

Warum ist die Politik so zögerlich mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem massiven Ausbau der Windkraftanlagen z.B. im MK? Warum gibt es keinen kurzfristigen Stop bei der Abbau-Erschließung der Ortschaften im Braunkohletagebau wie Hambach?

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Sehr geehrter Herr Gloerfeld,

der Kohleausstieg ist ein hochkomplexes Vorhaben, das sehr viele Interessen berührt. Doch es gibt jetzt einen klaren Fahrplan: Der Ausstieg aus der Kohleverstromung beginnt sofort und endet spätestens 2038. Die betroffenen Regionen werden bei der Strukturentwicklung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt. Das sind die Kernpunkte des Kohleausstiegsgesetzes und des Strukturstärkungsgesetzes, die der Bundestag am 3. Juli 2020 verabschiedet hat. Die Beschlüsse folgen den Vorschlägen der sogenannten Kohlekommission, die Anfang 2019 im Konsens zwischen Politik, Umweltverbänden, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftlichen Gruppen aus den Kohleregionen ihre Empfehlungen vorgelegt hatte. Die Verbrennung von Braun- und Steinkohle wird in festgelegten Stufen schrittweise verringert. Zudem gibt es festgelegte Zeitpunkte, an denen überprüft wird, ob der Ausstieg beschleunigt werden kann. Parallel dazu wird für sozialen Ausgleich für die Menschen in den Kohleregionen gesorgt und in wirtschaftliche Zukunftsperspektiven investiert.

Deutschland steigt als einziges Industrieland der Erde gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aus. Daher benötigen wir einen deutlichen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition darauf verständigt, den Anteil des in Deutschland verbrauchten Stroms aus nachhaltigen Quellen in den nächsten zehn Jahren von 40 auf mindestens 65 Prozent zu steigern. Im Kohleausstiegsgesetz konnte erreicht werden, dass die Festlegung auf 65 Prozent nun erstmals auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert ist. Zudem hat der Bundestag erst kürzlich beschlossen, Solarstrom stärker zu fördern und den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Dafür wurde die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land beschlossen. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist damit endlich vom Tisch. Um die Projekte schneller voranzubringen, werden zudem die Planungsprozesse modernisiert und gestrafft.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag