Frage an Dagmar Freitag von Gabriele A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Freytag,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 15.08. auf meine Anfrage zum Thema Diskriminierung von LebenspartnerInnen!
Leider fällt Ihre Antwort genauso aus wie ich befürchtet hatte. Es ist keine Gleichstellung in Sicht.
Wenn schon das nicht möglich ist, so schlage ich vor, dass der Unterschied dann wenigstens nicht Existenz zerstörend sein darf!
Wäre es möglich einen prozentualen Anteil, z.B.: 80% der Freibeträge von Eheleuten durchzusetzen? Oder die Summe als Betrag insgesamt deutlich zu erhöhen?
Das wäre zwar auch nicht schön, aber es würde uns zumindest nicht die Existenz zerstören!
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Asante
Sehr geehrte Frau Asante,
wie ich in meiner vorherigen Antwort schon deutlich gemacht habe, ist die SPD-Bundestagsfraktion bestrebt, die Lebenspartnerschaften im Erbschaftsrecht zu berücksichtigen.
Wie gesagt, die SPD hatte bereits im Jahr 2000 vor, die Lebenspartnerschaften der Ehe steuerrechtlich gleichzustellen, scheiterte jedoch an der Union.
Ich möchte Sie daher bitten, Ihr Anliegen dem für den Märkischen Kreis zuständigen CDU-Abgeordneten, Hartmut Schauerte, vorzutragen. Um eine Änderung herbeizuführen, benötigen Sie die Unterstützung der Union, die der SPD haben Sie bereits!
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag