Frage an Dagmar Freitag von Denise B. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Freitag!
Ich wende mich an Sie, da ich nicht so recht weiß, wer für diese Angelegenheit direkt zuständig ist, Sie aber als Stellvertreterin für den Ausschuss Inneres zur Verfügung stehen, außerdem für meinen Wahlkreis im Bundestag sitzen.
Ich komme gerade von meinem zuständigen Bürgeramt, wo ich einen Reisepass beantragen wollte. Erschrocken hat mich die Gebühr, die ich dafür zahlen soll. Da ich die 26-Jahre-Grenze überschritten habe, soll ich 59€ für den Pass bezahlen. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass mit dem Antrag ein bürokraischer Aufwand zusammenhängt, gerade auch nach den Neuerungen, die es für den Reisepass gibt, u.a. auch die Tatsache, dass der neue Pass für 10 Jahre gilt, so finde ich diese Gebühr doch ziemlich hoch, vor allem wenn ich mir überlege, was ich im Jahr 2001 für den selben Antrag bezahlt habe, nämlich 35 DM. Was ist da passiert?
Zum Schluss noch ein Lob für die Arbeit hier vor Ort, es ist schön wenn sich ein Abgeordneter um seinen Wahlkreis kümmert und sich auch so oft es geht persönlich blicken lässt, sei es "nur" für die Krönung eines Kinderschützenkönigs!
Mit freundlichem Gruß
Denise Burgmann
Sehr geehrte Frau Burgmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir recherchieren zurzeit und werden in Kürze eine Antwort einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag
Sehr geehrte Frau Burgmann,
die Gebühren für die Erstellung eines Reisepasses ergeben sich aus einer Verordnung zum Passgesetz, die der Bundesminister des Innern erlassen hat: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/passgebv_2002/gesamt.pdf .
In einer schriftlichen Antwort am 26.01.2005 hat der Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper folgendes zu den Gebühren erklärt:
„Beim EU-Pass entstehen Kosten – wie bisher – für das Passbuch. Hinzu kommen Kosten für den Speicherchip, die Einbringung des Chips in das Passbuch, den Schutz des Chips sowie das Erfassen der biometrischen Daten und das Aufspielen der biometrischen Daten auf den Chip. Die Passkosten werden wie bisher auf die Gebühren umgelegt. Generell ist zu beachten, dass Urlaubsreisen innerhalb der EU, der Schweiz und anderer Länder mit einem Personalausweis möglich sind. Ein Reisepass wird nur für Urlaubs- und Geschäftsreisen in Staaten benötigt, die einen Personalausweis nicht als Reisedokument anerkennen. Bei der Gebührenbemessung wird darauf geachtet werden, dass sich Deutschland bei den Passgebühren weiterhin im unteren Bereich vergleichbarer europäischer Länder befindet…Bei Reisen in Staaten, die für eine visumfreie Einreise Pässe mit biometrischen Merkmalen fordern, entfallen für den Bürger die Kosten für ein Visum.“
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag