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Frage von Gunar E. •

Frage an Dagmar Freitag von Gunar E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Freitag,

weshalb werden z. B. BGG und BayBGG beim Bau eines Tunnels nicht eingehalten? Der ADAC prangert Jahr für Jahr die Unsicherheit von Tunnelstrecken an. Vor allem einröhrige Tunnels mit Gegenverkehr gelten als besonders gefährlich. Häufig sind sie auch für viele Benutzer tödlich. Warum dürfen Tunnel im normalen Straßennetz Deutschlands unsicherer sein als im transeuropäischen Verkehr?
Für mich als Mobilitätsbehinderter ist es kein Grund - und sollte es für gesunde Menschen auch nicht sein -, dass solch ein unsicherer Tunnel wegen der Topografie und Hydrogeologie zwar gebaut werden kann; aber die die Sicherheitseinrichtungen nicht behindertengerecht, sprich barrierefrei gebaut werden können. Wenn dann festgestellt wird, dass man in Sicherheit sei, wenn man die Brandschutztüren hinter sich hat, aber jeglicher Hinweis fehlt, wie in den maximal 4 Minuten, die zur Selbstrettung einem gesunden Menschen zur Verfügung stehen, ein Rollstuhlfahrer seinen Rollstuhl vom Autodach oder aus dem Kofferraum nehmen und dann bis zu 300 Meter bei einer Steigung von 3,5% zurücklegen soll, frage ich mich, in welchem Jahrhundert wir leben?
Dabei wäre es hier leicht möglich, eine Umfahrung mit einem zweiröhrigen Tunnel ohne´Gegenverkehr und mit Fluchttüren im Abstand von max. 60 Metern zu bauen. Die weitere Umfahrungsstrecke ist fast gleich lang und ähnlich trassiert wie die zur Entlastung des Tunnels notwendige Tangente.
Aber offenbar halten die Planer es für besser, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere oder Eltern mit Kindern bei einem Unglücksfall verbrennen zu lassen als von einem einmal gefassten Beschluss abzugehen.
Zudem nennt sich dieser Staat völlig unzurecht Sozial- und Rechtsstaat, da die Politiker offenbar die von ihnen selbst gemachten Gesetze ohne jegliche Gefahr, zur Rechenschaft gezogen werden zu können, brechen. Normale Bürger werden in solchen Fällen als Gesetzesbrecher bezeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

Gunar Ehrhardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Über abgeordnetenwatch.de können Sie Ihre Anliegen direkt an Ihren Wahlkreisabgeordneten richten. Da Starnberg nicht zu meinem Wahlkreis gehört, möchte ich Sie herzlich bitten, sich an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.