Frage an Dagmar Freitag von Stefan R. bezüglich Verkehr
Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung etc. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor weiterem Ausbau http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)
Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Bei allen Vorteilen des 5G-Ausbaus - darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.
Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload
zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb unserer Grenzwerte. Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.
Darf ich Sie konkret fragen. Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Oder würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke, nach den Laborratten, an der Bevölkerung erneut zu testen?
m. f. Grüßen
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen versichern, dass ich alle Anfragen, Anregungen und natürlich Kritik in meine Überlegungen vor Abstimmungen in meine Entscheidung einbeziehe. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass ich in der Endabwägung zu anderen Schlussfolgerungen kommen kann als jemand, der mir seine Bedenken dargelegt hat.
Nach meinem Wissensstand hinsichtlich des aktuellen Standes der Wissenschaft (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von WLAN-Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen. Auch sehe ich keinen nachvollziehbaren Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen. Ich erlaube mir, auf eine Untersuchung der Stiftung Warentest hinzuweisen, deren Zusammenfassung Sie hier nachlesen können: https://www.sueddeutsche.de/digital/handystrahlung-5g-stiftung-warentest-1.4578327.
Auch wenn ich Ihrer Argumentation persönlich in dieser Frage nicht folge, dürfen Sie sicher sein, dass ich die Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu diesem Thema aufmerksam verfolge.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag