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Frage von Thomas M. •

Frage an Dagmar Freitag von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Freitag,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Frage zur Organspende ist keine Frage einer Parteizugehörigkeit, daher kann ich an dieser Stelle nur eine persönliche Antwort geben. Vorab, um jegliche Missverständnisse auszuschließen: ich selbst habe seit vielen Jahren einen Organspendeausweis.

Ich war bereits Mitglied des Bundestages, als im Jahr 1997 das Transplantationsgesetz verabschiedet wurde. Es gab damals sogenannte Gruppenanträge, die parteiübergreifend Positionen definierten. Einer dieser Anträge warb für die von Ihnen angesprochene Widerspruchslösung, der allerdings keine Mehrheit fand.

Ich selbst habe ich mich zu meiner persönlichen Entscheidungsfindung sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt: Im Transplantationszentrum Bochum im OP bei einer Doppeltransplantation zugeschaut, mit Transplantationsmedizinern, Neurologen, Pflegepersonal, Betroffenen (Spendern/Empfängern) und Angehörigen gesprochen, Info-Veranstaltungen zum Thema Transplantation in meinem Wahlkreis durchgeführt. Alles, um für mich zu einer aus meiner Sicht verantwortbaren Entscheidung zu kommen. Nach Abwägung aller Informationen habe ich mich damals für die noch heute geltende Rechtslage entschieden.

Es ist richtig, dass angesichts der Wartezeiten in Deutschland wieder über die Widerspruchslösung diskutiert wird. Der Gesetzgeber hat allerdings noch andere Aspekte zu beachten als ein Betroffener, der - absolut nachvollziehbar und verständlich - die Widerspruchslösung herbeisehnt, weil eine möglichst zeitnahe Transplantation entweder das Leben retten oder eine deutliche Verbesserung der aktuellen Lebenssituation bedeuten kann. Aber: das Recht am eigenen Körper ist nicht verhandelbar. Schon heute sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig schriftlich über die Organspende zu informieren und sie aufzufordern, in einem Spenderausweis ihre Einwilligung (auch mit Einschränkungen, falls gewünscht) oder auch Ablehnung zu erklären.

Sollte Gesundheitsminister Spahn einen entsprechenden Gesetzentwurf zu einer Widerspruchslösung vorlegen, werde ich ihn (und mögliche weitere Gruppenanträge) ebenso sorgfältig prüfen, wie ich das vor rund 20 Jahren getan habe. Danach werde ich meine Entscheidung treffen. Und nicht heute.

Sollten Sie weitere Fragen zum Verfahren haben, darf ich Sie bitten, sich damit an Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages oder an den oder die Abgeordnete(n) Ihres Wahlkreises zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag