Frage an Dagmar Freitag von Ulf D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Freitag!
Ab 01.01. 2007 soll angeblich für den Kauf von Babywindeln (z. B. Pampers) der MwSt-Satz 19 % betragen, für den Kauf eines Rennpferdes 7 %. Es soll noch mehr Ungereimtheiten geben. Welche Begründung gibt es für derartige Unterschiede und warum sind sie nicht mit dem MwSt-Änderungsgesetz ausgeräumt worden?
58644 Iserlohn, 01.01.2007
Düsingstr. 17
gez. Ulf Draack
Sehr geehrter Herr Draack,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum ermäßigten Mehrwerststeuer-Satz.
Ihre Anfrage hinsichtlich einer steuerlichen Begünstigung von Baby- und Kleinkindartikeln ist nachvollziehbar. Nach mir vorliegenden Informationen steht dem jedoch höherrangiges EU-Recht entgegen.
Die 6. EU-Richtlinie von 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen. Baby- und Kleinkinderartikel fallen nicht in diese Kategorien. Dies gilt ausdrücklich auch für Babywindeln, da die betreffende Richtlinie nur die ermäßigte Besteuerung der Lieferungen von medizinischen Geräten bzw. Hilfsmitteln und sonstigen Vorrichtungen zulässt, die üblicherweise für die Linderung und die Behandlung von Behinderungen verwendet werden und die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag, MdB