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Frage von Mario I. •

Frage an Dagmar Freitag von Mario I. bezüglich Jugend

Guten Abend Frau Freitag,

wie erklären Sie, dass das Essen in einer Kita mit dem erhöhten Mehrwertsteuersatz beaufschlagt wird, während das Essen in einer Uni-Mensa nur den niedrigeren Aufschlag erhält?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Ickert

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Sehr geehrter Herr Ickert,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Beantwortung Ihrer Frage bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld.

Ich werde mich voraussichtlich Ende August wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ickert,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Die Umsatzbesteuerung von Schul- oder Kita-Essen hängt von der Ausgestaltung der Leistungserbringung durch den Träger ab.

Die Leistungen sind umsatzsteuerfrei, wenn der Träger das Kita-Essen in Eigenregie durchführt. Dies schließt auch die Essenszubereitung durch einen externen Subunternehmer ein. Wichtig hierbei ist, dass der Träger – und nicht der externe Subunternehmer – der Vertragspartner der Eltern ist.

Bei einer vollständigen Leistungserbringung durch einen gemeinnützigen Elternverein – im Rahmen eines Zweckbetriebs – wird das Schulessen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert.

Bei der vollständigen Leistungserbringung durch einen externen Caterer unterliegt das Schulessen dem Regelsatz der Umsatzsteuer. Vertragspartner der Eltern ist in diesem Fall der externe Caterer. Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass es sich um eine Restaurationsleistung handelt, die dem Regelsatz unterliegt.

Der Träger der Kita hat es somit durch die Ausgestaltung der Leistungserbringung in der Hand, wie das Essen in einer Kita besteuert wird.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer und der Abgrenzung von Lieferungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken finden Sie unter folgendem Link des Bundesfinanzministeriums: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2013-03-20-Speisen-und-Getraenke.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag