Frage an Dagmar Freitag von Ulf D. bezüglich Soziale Sicherung
Betr: Mütterrente im Wahlprogramm der CDU
Sehr geehrte Frau Freitag!
Habe ich es richtig in Erinnerung, dass die „Mütterrente“ für nach 1992 geborene Kinder durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die BfA finanziert wird?
Ist dann die Wahlwerbung der CDU richtig, dass die „Mütterrente“ für die vor 1992 Geborenen mit den (Schwankungs-)Reserven der Rentenversicherung gedeckt ist?
Wird die SPD daraus die richtigen Antworten geben?
Iserlohn, Ulf Draack, 9.7.
Sehr geehrter Herr Draack,
CDU/CSU behaupten in der Tat, dass zusätzliche Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder **kostenneutral über die Rentenversicherung zu finanzieren wären.**Das ist schlicht und ergreifend falsch und unverantwortlich -- wie auch die Deutsche Rentenversicherung kritisiert.
Die Rücklage der Rentenversicherung dient zur Abfederung konjunktureller Schwankungen. Damit wird sicher gestellt, dass die Renten auch bei Schwankungen der Beitragseinnahmen ausgezahlt werden können, ohne dass sofort eine Beitragssatzanhebung notwendig wäre.
Da CDU/CSU eine Finanzierung über Steuermittel ausschließen, würde die Plünderung der Rücklagen der Rentenversicherung durch diese versicherungsfremden Leistungen unweigerlich sehr schnell zu Beitragserhöhungen führen. CDU/CSU hatten diesen Fehler schon einmal gemacht: Als nach der Wende die Renten der Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR aus der Rentenkasse entnommen wurden. Auch dies führte damals zu einer stetigen Erhöhung der Beiträge.
Die Kosten, den Entgeltpunkt bei Eltern von vor 1992 geborenen Kindern um einen Punkt anzuheben, wie es CDU/CSU ankündigen, belaufen sich auf jährlich 6,6 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Beitragserhöhung von 0,6 %. Mit dem Griff in die Rentenkasse würde die Union wieder ausschließlich den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ihren Arbeitgebern auferlegen. Beamte, Selbstständige und Abgeordnete beispielsweise müssten sich hieran nicht beteiligen.
Bei der Frage der Finanzierung muss daher eine seriöse Lösung gefunden werden. Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ist eine sozialpolitische Leistung. Deshalb müssen die rentenrechtlichen Ansprüche aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert werden. Seit 1999 zahlt der Bund deshalb aus dem Bundeshaushalt Beiträge für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung. Für zurück liegende Geburten müsste der allgemeine Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung entsprechend erhöht werden, weil für die Zeiten vor 1992 bisher keine Beiträge gezahlt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag