Frage an Dagmar Freitag von Monika B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Freitag,
ich habe in der letzten Spiegel-Ausgabe einen Artikel über die Rentenpolitik der SPD gelesen. Stimmt es, daß geplant ist, die Rente auf 51% des Gehaltes festzuschreiben ? Wovon sollen die zukünftigen Rentner dann leben ?
Außerdem vermisse ich einen Hinweis, daß auch die Pensionen der Beamten und natürlich auch die Altersbezüge der Politiker gekürzt werden. Sind eventuell doch nicht alle gleich ?
Ich hoffe, daß Sie mir mit Ihrer Antwort die Angst vor der Zukunft nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Beck
Sehr geehrte Frau Beck,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Nach meinen Informationen befasst sich zurzeit eine Arbeitsgruppe des SPD-Parteivorstandes mit einer möglichen Rentenreform und wird voraussichtlich nach der Sommerpause ein Konzept vorlegen. Als Bundestagsabgeordnete bekomme ich im Vorfeld keine Informationen zum Diskussionsstand und zu Inhalten der Pläne des Parteivorstandes.
Auf eines möchte ich Sie jedoch gern aufmerksam machen: Sie beklagen, dass das Rentenniveau gemäß dieser Arbeitsgruppe, was - wie gesagt - nicht bestätigt wurde, auf 51 % festgeschrieben werden soll. Gesetzlich geregelt ist dagegen bereits ein Niveau von 43 % bis zum Jahr 2030.
Weiterhin sprechen Sie die Altersentschädigung der Abgeordneten sowie die Beamtenversorgung an:
Die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und die Abgeordnetenentschädigung sind aufgrund ihrer Funktion und auch ihrer Finanzierung grundverschieden: Die überwiegend beitragsfinanzierte Gesetzliche Rente dient zur Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder der Hinterbliebenen. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist Bestandteil der Entschädigung, die ihnen nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern, was vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt wurde. Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 jedoch keine Vollversorgung mehr dar.
Das Grundsatzprogramm der SPD enthält die Forderung, die Gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen, also u. a. auch Beamte einzubeziehen. Die hierfür erforderliche Änderung des Grundgesetzes bedarf einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die nicht zu erwarten ist. Außerdem kann der Bund seit der Föderalismusreform nur noch die Versorgung der Bundesbeamten regeln. Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung bis auf weiteres nicht stattfinden kann, können einzelne Änderungen des Rentenrechts dennoch wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es auch schon in der Vergangenheit geschah (z. B. Anhebung des Renteneintrittsalters).
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag