Frage an Dagmar Freitag von Norbert S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Freitag,
meine Frage bezieht sich auf Ihre Funktion als Vorsitzende des Bundestags- Sportausschusses.
Ich habe in der Regionalpresse Ihre Meinung über den Einsatz von Gesichtsscannern in Fußballstadien gelesen. Sie äußern sich ablehnend mit der Begründung, es würde dazu keine Rechtsgrundlage geben. Weiter meinten Sie: "Wir brauchen Sicherheit in den Stadien, aber die Maßnahmen müssen angemessen und praktikabel sein." Dazu drei Fragen:
1.Sind Sie alsVolksvertreterin nicht dafür zuständig, in einer bestimmten Situation in unserer Bevölkerung (z.B. bei zunehmender Gewalt im Sport) notwendige Rechtsgrundlagen für eine positive Veränderung zu schaffen ?
2.Meinen Sie, dass die optische Erfassung von gewalttätigen "Fans" nicht angemessen wäre ? Oder sind Sie der Auffassung, dass unsere Wirtschaft keine praktikablen Techniken entwickeln kann ?
3.Wie ist eigentlich der aktuelle Rechtsstand zum Thema Vermummungsverbot in Deutschland ?
Sehr geehrter Herr Sabisch,
zu Ihren einzelnen Fragen:
1. Sind Sie als Volksvertreterin nicht dafür zuständig, in einer bestimmten Situation in unserer Bevölkerung (z.B. bei zunehmender Gewalt im Sport) notwendige Rechtsgrundlagen für eine positive Veränderung zu schaffen ?
Ich teile grundsätzlich Ihre Auffassung, dass der Gesetzgeber in bestimmten Situationen handeln muss, beispielsweise, wenn deutlich wird, dass das bisherige gesetzliche Instrumentarium nicht ausreichend ist. Diese Situation ist nach Einschätzung vieler Fachleute im vorliegenden Fall allerdings nicht gegeben - das hat die Diskussion in der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am 8. Februar 2012 gezeigt. Die Sachverständigen erteilten dem Vorschlag des Einsatzes von sogenannten Gesichtsscannern eine deutliche Absage. Dieser Einschätzung schließe ich mich persönlich an. Klar ist auch: Nicht jede unerwünschte Situation in unserer Gesellschaft lässt sich allein durch neue Gesetze lösen. Im Bereich der Gewalt im Sport gibt es bereits gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten; auch der Sport verfügt über Instrumentarien, Gewalttäter im Sport von Sportveranstaltungen fernzuhalten.
2. Meinen Sie, dass die optische Erfassung von gewalttätigen "Fans" nicht angemessen wäre ? Oder sind Sie der Auffassung, dass unsere Wirtschaft keine praktikablen Techniken entwickeln kann ?
Eine an jedem Spieltag erforderliche optische Erfassung von Zehntausenden von ganz überwiegend völlig unbescholtenen Stadionbesuchern ist aus meiner Sicht weder angemessen noch praktikabel - unabhängig davon, ob entsprechende Technik zur Verfügung stünde. Eine große Anzahl von Sportstätten (Stadien, Sporthallen, Multifunktionsarenen) müsste mit - vermutlich kostspieliger - Technik ausgerüstet werden, die auch nur den direkten Bereich der Sportstätte überwachen könnte.
3. Wie ist eigentlich der aktuelle Rechtsstand zum Thema Vermummungsverbot in Deutschland ?
Hier greifen die Regelungen des § 17a des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz).
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag