Frage an Dagmar Freitag von Ulf D. bezüglich Umwelt
Atomausstieg?
Sehr geehrte Frau Freitag!
Die „bürgerlichen“ Parteien wollen die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängern unter anderem mit dem Argument, den zusätzlichen Gewinn der Kraftwerkbetreiber teilweise abschöpfen zu wollen, um damit Sinnvolles zu tun, z. B. das Atommüllendlager Asse zu sanieren. Wie das abgaben-rechtlich gerichtsfest geschehen soll - Fehlanzeige.
Um eine solches Abgabegesetz beschliessen zu können, müssen meines Erachtens nämlich gemäß Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes Gleichmäßigkeit und Typengerechtigkeit der Ab- gabenerhebung beachtet werden. Demnach ist zu bezweifeln, als Einzelfall Sondergewinne wie aus der Laufzeitverlängerung der AKW nach deutschem Steuerrecht mit einer Abgabe belegen zu können.
Teilen Sie diese Auffassung und welche weiteren Hindernisse sehen Sie für das Vorhaben der Koalition?
Mit freundlichem Gruß
58644 Iserlohn, 27.02.2010
Ulf Draack
Sehr geehrter Herr Draack,
eine wirklich nicht unberechtigte Frage, deren Antwort mich auch interessiert, denn: es gibt bislang keine Erklärung, wie eine Umsetzung konkret und juristisch einwandfrei aussehen könne.
Da es sich hierbei um Vorhaben der Bundesregierung handelt und sie verantwortlich ist, wie eine gesetzliche Regelung aussehen wird, möchte ich Sie bitten, sich an das Bundesumwelt- und das Bundesfinanzministerium zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag