Frage an Dagmar Freitag von Ulf D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Freitag!
Angeblich soll der Koalitionsvertrag vorsehen, die kommunalen Gebühreneinnahmen der Umsatz-steuerpflicht zu unterwerfen. Setzt das nicht voraus, dass die kommunalen Aufgabengebiete (beispielsweise Straßenreinigung, Kanalisation) in rechtlich selbständige Gesellschaften, z.B. in eine GmbH wie die Stadtwerke, umgewandelt werden müssen, die nach dem Prinzip der Gewinn-erzielung handeln und nicht nach dem der Kostendeckung? Müssen dann die Gemeinden auch zur Körperschaftssteuer veranlagt werden? Ist das Vorhaben der schwarz-gelben Regierung unter diesen Aspekten nicht ein Schuss in den Ofen?
58644 Iserlohn, 28.10.09
Ulf Draack
Sehr geehrter Herr Draack,
ich freue mich, dass Sie sich auch in der neuen Legislaturperiode mit politischen Themen befassen und sich wieder an mich wenden:
Nach meinen Informationen ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP die Einrichtung einer Kommission zur Prüfung einer Systemumstellung bei der Umsatzsteuer vorgesehen. Kommissionsbildungen zeichnen diesen Koalitionsvertrag im Übrigen aus: Vor einschneidenden Entscheidungen bei Finanzen, Steuern oder Gesundheit flüchten sich Union und FDP in eine Vielzahl von „Kommissionen“ oder „Räte", was zur Verunsicherung der Menschen führt.
Ich bedauere daher sehr, dass ich Ihre Frage nicht abschließend beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag