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Frage von Dieter J. •

Frage an Dagmar Freitag von Dieter J. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Freitag

wie stehen Sie zu Harz 4
Ich bin der Meinung ,das das ein unmögliches Gesetz ist.
Ich habe über 40Jahre hart gearbeitet,und bekomme nun keinen Cent mehr vom Arbeitsamt. bin nun voll auf meiner Frau angewiesen.
Wie stehen sie zur Rente mit 67?Wie soll ein Dachdecker mit 65 noch aufs Dach kommen.,so gibt es noch mehr Berufe ,Wo es nicht möglich ist bis 67 zu arbeiten,dies geht wohl nur im Bürö

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jerichen,

mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die aus Steuergeldern finanziert wird, ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Zur Berechnung der Leistung wird das Einkommen der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Menschen zugrundegelegt. Da es sich bei den Leistungen des ALG II um Steuergelder handelt, ist eine finanzielle Unterstützung erst dann möglich, wenn die Angehörigen nicht für den Arbeitslosen aufkommen können.

Die Arbeitsmarktreform war darüberhinaus auch notwendig, um eine bessere Förderung zu garantieren: Zum einen mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung. Die Arbeitslosenzahlen konnten in der Vergangenheit auf Grund dieser Maßnahmen drastisch gesenkt werden.

Zum Punkt Rente: Deutlich höhere Lebenserwartungen, längere Ausbildungszeiten, weniger Beitragszahler - dies sind die Fakten, mit denen wir uns in der Rentenpolitik auseinandersetzen müssen. Die schrittweise Einführung der Rente mit 67 war notwendig, damit eine langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt werden kann und der Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht über 22 % steigt. Ein Hinweis: Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Dies betrifft in der Regel viele Handwerker und Arbeiter, die bereits in jungen Jahren ihre Ausbildung begonnen haben.

Gleichzeitig ist die Anhebung an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Bundesregierung ist verpflichtet, ab 2010 regelmäßig Bericht zu erstatten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar sind.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist selbstverständlich, ältere Menschen in Arbeit zu halten bzw. zu bringen. Die seit 1998 bestehende "Initiative 50plus" hat mit ihren umfassenden Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Erwerbstätigkeit der über 55-Jährigen von 37 auf 52,5 % gestiegen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag