Warum ist ein Referendariat als Quereinsteiger mit Nicht-Mangelfächern nicht vorgesehen? Wäre es nicht sinnvoll, Quereinsteiger aus allen Fachrichtungen zu vollwertigen Lehrkräften auszubilden?
Sehr geehrte Frau Seibeld,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch als Quereinsteiger mit gesellschaftswissenschaftlichen Fächern sehr gut ausgebildet werden und als gleichwertige Lehrkraft nach dem Vorbereitungsdienst im Schuldienst arbeiten kann. Jedoch war dies ein sehr steiniger Sonderweg, der eigentlich nicht vom Senat vorgesehen ist. Wäre es nicht ein essentielles Instrument gegen den Lehrermangel, wenn man prinzipiell allen für den Schuldienst geeigneten Personen aus allen Fachrichtungen (nicht nur Naturwissenschaften usw.) und ggf. auch nur mit einem Fach Zugang zum Vorbereitungsdienst verschafft? Ich kenne mehrere Personen, die sich gerne im Referendariat ausbilden lassen würden, jedoch aufgrund der bürokratischen Hürden nicht die Möglichkeit dazu bekommen und stattdessen als „Lehrkräfte zweiter Klasse“ trotzdem ohne Referendariat an Schulen arbeiten, was sicherlich deutlich schwieriger ist und eine niedrigere Unterrichtsqualität zur Folge hat.
MfG,
Fred G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung beantworten können.
Sie hatten eine inhaltlich gleichgelagerte Frage u.a. auch an den Kollegen Björn Wohlert, MdA gestellt. Er hat Ihnen unter Verweis auf die Rückmeldung der Senatsverwaltung geantwortet:
Die Senatsverwaltung hat auch uns wie folgt geantwortet:
"Der Quereinstieg ist ein Instrument, das entwickelt wurde, um den Unterricht in Fächern, in denen es nicht hinreichend Bewerberinnen und Bewerber aus der Lehrkräftelaufbahn gibt, qualitätsvoll sicherzustellen. Der Quereinstieg ist in Berlin gesetzlich in § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes geregelt und beschränkt auf Fächer, in denen berlinweit ein besonderer Bedarf besteht, der nicht über Laufbahnbewerberinnen und –bewerber gedeckt werden kann. Der Bedarf wird jährlich ermittelt und die entsprechenden Fächer dann für den Quereinstieg festgelegt. Es würde also nicht der gesetzlichen Regelung entsprechen, den Quereinstieg grundsätzlich für alle Fächer zu öffnen.
In den Gesellschaftswissenschaften ist der Quereinstieg in das Grundschullehramt zurzeit möglich. Ein Bedarf für das Lehramt an ISS /Gym ist zurzeit hingegen nicht vorhanden, da die meisten Schulen sogar mehr als ausreichend Lehrkräfte mit diesem Unterrichtsfach beschäftigen.
Dass die Zulassung Einzelner, die nicht den Regelungen in §12 LBiG entsprechen, im Einzelfall sinnvoll ist, erkennt die Senatsverwaltung an, deshalb gibt es auch in begründeten Fällen – so, wie in der Anfrage dargestellt – Ausnahmen.
Für die große Zahl an Lehramtsstudierenden, die einen Master of Education mit einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach absolvieren, ist es wichtig, eine Zukunftsperspektive zu haben. Daher ist es nicht sinnvoll, in größerem Umfang Quereinsteigende mit einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach ins Schulsystem zu holen, wenn dadurch möglicherweise grundständig ausgebildete Lehrkräfte trotz eigentlichen Lehrkräftemangels über Jahre hinweg keine Stelle erhalten können. Es gibt zwar einen Mangel an Lehrkräften, aber keinen Mangel an Geschichts- und Geografielehrkräften und dem entsprechenden Nachwuchs."
Freundliche Grüße
Bernhard Lücke
Büroleiter