Würden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?
Drei Landesverbände der AfD gelten aktuell als „gesichert rechtsextrem“. Die Forderung nach einem Parteiverbotsverfahren kann ich insofern gut nachvollziehen. Tatsächlich zweifle ich aber, ob dies der richtige Umgang mit der AfD ist. Die Hürden für ein Parteienverbot sind relativ hoch, und dies ist, betrachtet man die Geschichte, auch gut so! Es muss z.B. ein aktives Vorgehen gegen den Staat und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung nachgewiesen werden. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann entscheiden, ob die AfD gegen drei Kernwerte des Grundgesetzes verstößt: die Würde des Menschen, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Seit den 1950er Jahren hat es kein erfolgreiches Verbotsverfahren mehr gegeben.
Spätestens seit den „Correctiv“-Enthüllungen wissen wir, welche perfiden Pläne die AfD – zumindest in Teilen – verfolgt. Die Debatte über ein Verbotsverfahren ist vor diesem Hintergrund völlig richtig. Ein Verbotsverfahren muss in einer wehrhaften Demokratie immer eine Option bleiben. Jedoch kann ein Verbotsverfahren auch den gegenteiligen Effekt erzielen: eine weitere Entfremdung von Wähler:innen vom politischen System oder gar die Solidarisierung von Teilen der Bevölkerung mit der AfD. Ich halte es darum für wichtiger, die AfD inhaltlich zu stellen. Das muss Aufgabe der Politik sein. Die Menschen müssen verstehen, welche Konsequenzen die Politik der AfD für unser Land hätte. Der Entzug der Grundrechte (und damit die Wählbarkeit) einzelner AfD-Politiker*innen wie Björn Höcke, erscheint mir mit Blick auf die hohen Hürden für ein Parteiverbot aktuell erfolgversprechender. Aber auch dies kann nicht die politisch-inhaltliche Auseinandersetzung ersetzen.
Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich mich aus den oben genannten Gründen nicht für ein Parteiverbotsverfahren einsetzen. Abhängig von der Erkenntnislage bleibt das Verbot für mich aber eine ernstzunehmende Option.