Frage an Conny Mayer von Hansjörg P. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zum neuen §7 Luftsicherheitsgesetz? Zur Information (ich gehe nicht davon aus, dass Sie dieses Gesetz im Detail kennen): Jeder der im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet, sowie Piloten und Privatpiloten müssen einmal jährlich eine Sicherheitsüberprüfung beantragen. Diese Prüfung muss vom Betroffenen selbst beantragt (und bezahlt) werden, da polizeiliche, geheimdienstliche und andere Erkenntnisse zusammengetragen werden, was die zuständige Behörde (die Regierungspräsidien) verfassungsrechtlich von sich aus nicht dürfen. Verweigert z.B. ein Privatpilot diese Prüfung wird ihm die Fluglizenz entzogen.
P.S. Habe auch Politologie studiert, allerdings in Freiburg!
Sehr geehrter Herr Pfister,
das Luftsicherheitsgesetz ist vom Bundespräsidenten unterschrieben worden, er hat aber ausdrücklich auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Die CDU/CSU sieht sich darin bestätigt, dass eine Grundgesetzänderung notwendig gewesen wäre, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren verfassungsrechtlich abzusichern. Ergebnis ist nun Unsicherheit bei den Sicherheitskräften statt Sicherheit bei den Bürgern. Vor kurzem wurde das Luftsicherheitsgesetz, mitunter auch der § 7, dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung dauert im Moment noch an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Conny Mayer MdB