Claus Seebeck
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Frage von Michael G. •

Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Cuxhaven Zweitwohnungssteuer verlangt, wenn man bei einem Mehrfamilienhaus die Wohnungen selbst vermietet und keinen (teuren) Makler beauftragt? Wie stehen Sie dazu?

Ich wohne in Schiffdorf und habe eine Eigentumswohnung in Cuxhaven, die als Ferienwohnung ganzjährig vermietet wird. Die Stadt Cuxhaven verlangt (ohne dass ich die Wohnung nutze) Zweitwohnungssteuer, wenn ich die Wohnung selbst vermiete. Nur ein Exklusivvertrag mit einem Makler würde mich von der Zweitwohnungssteuer befreien, und das auch nur, wenn ich selbst keine Mietinteressenten an den Makler melde.
In meinen Augen handelt es sich dabei um massive Verstöße gegen höherrangiges Recht und gegen das Grundrechte auf Eigentum. Ich würde mich freuen, wenn das Land Niedersachsen hier einen Rahmen schafft, um das Ausarten der Besteuerungsgrundlagenerfindung bei den Kommunen zu begrenzen.

Antwort ausstehend von Claus Seebeck
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